Länder wollen Prüfung von Hartz-IV für Kinder
Düsseldorf (dpa) - Die Landesregierungen von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen verlangen Änderungen bei der Berechnung der Hartz-IV-Sätze für Kinder. Die Ableitung der Regelsätze für Kinder von den Regelsätzen der Erwachsenen spiegele nicht die Lebenswirklichkeit eines Kindes wider, sagte NRW-Sozialminister Lauman. Derzeit bekommen Kinder von Geburt bis zum siebten Lebensjahr pauschal 60 Prozent der Bezüge eines allein stehenden Erwachsenen. Das sind 215 Euro. Kinder bis 13 Jahren kriegen 251 Euro.