Kredite im Familienkreis werden steuerlich attraktiver
Entscheidung des Bundesfinanzhofs setzt allerdings enge Grenzen

(pressebox) Bremen, 03.12.2014 - Wer nahen Angehörigen einen Kredit gewährt, kommt bei den Erträgen künftig steuerlich besser weg: Die Zinserträge aus einem solchen Kredit im Familienkreis werden künftig nur noch mit 25 Prozent statt wie bisher mit bis zu 45 Prozent besteuert. Darauf weist die Bremer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Emde & Partner hin. Grundlage dafür sind mehrere Urteile des Bundesfinanzhofs, die den Wechsel vom bisherigen tariflichen Steuersatz hin zur 25-prozentigen Abgeltungsteuer frei gemacht haben.

Allerdings knüpft der Gesetzgeber diese günstige Steuerregelung an bestimmte Voraussetzungen: So müsse der Kreditgeber sein Interesse an einer gut verzinsten Anlage deutlich machen, erläutert Gertraude Kuscholke, Steuerberaterin und Gesellschafterin der Kanzlei, die Mitglied des bundesweiten Netzwerks HLB Deutschland ist. "Das Darlehen darf also keine verschleierte Schenkung oder lediglich ein Scheingeschäft sein." Außerdem müsse dem Kredit ein Vertrag zugrunde liegen, dessen Konditionen fremdüblich seien. "In diesem Vertrag müssen Laufzeit, Art und Zeitpunkt der Rückzahlung sowie die Zinszahlungen festgeschrieben sein", so Kuscholke weiter.

Beim Kreditnehmer werden hingegen bei einem solchen "Family Business" unter Umständen die Zinsen zum tariflichen Steuersatz von bis zu 45% berücksichtigt, so dass es möglich ist, im Familienkreis Steuern zu sparen: "Wer den Kredit benötigt, um mit dem Geld selbst neue Einkünfte zu erzielen, kann die gezahlten Zinsen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend machen", sagt Kuscholke. Ein Beispiel: Der Kreditnehmer kauft mit dem Geld eine Immobilie, die dann fremdvermietet wird.

Jeder der zu den "nahen Angehörigen" zählt, kann daher von der steuerrechtlichen Regelung profitieren: "Das sind zunächst einmal direkte Angehörige wie Ehegatten, Verlobte oder Lebenspartner, aber auch Kinder und Geschwister", erklärt Kuscholke. Weiterhin zählen Kinder, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister sowie deren Ehegatten oder Lebenspartner dazu. Auch Geschwister der Eltern sowie Pflegeeltern oder -kinder gehören zu diesem Kreis.

Emde & Partner

Unter dem Dach von Emde & Partner sind Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte und ihre Mitarbeiter für Mandanten fast jeglicher Rechtsform und Branche im gesamten Bundesgebiet in den Kernbereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, betriebswirtschaftliche und wirtschaftsrechtliche Beratung tätig. Stammsitz von drei miteinander verbundenen Gesellschaften ist Bremen mit Niederlassungen in Kiel und Stade. Die Menschen, die dahinter stehen, sind seit vielen Jahren, teils Jahrzehnten miteinander und mit den meist mittelständischen Mandanten verbunden. Aktuell sind dies fünf Partner und rund 60 Mitarbeitern, davon 14 Berufsträger. Emde & Partner ist unabhängiges Mitglied von HLB International. Weitere Informationen unter www.emde-partner.de.
Finanzen / Bilanzen
[pressebox.de] · 03.12.2014 · 10:14 Uhr
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