Kontroverse um Bundesverfassungsgerichtskandidatin: Universität Hamburg sieht keinen Anlass zur Doktoratsprüfung
Inmitten der Debatte um die mögliche Ernennung von Frauke Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin stellt die Universität Hamburg klar, dass derzeit keine Überprüfung ihrer Doktorarbeit notwendig erscheint. Diese Aussage erfolgte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur und wirft ein Licht auf die Diskussion um wissenschaftliche Integrität und politische Postenbesetzungen.
Als Jura-Professorin und Kandidatin der SPD steht Brosius-Gersdorf im Mittelpunkt einer Auseinandersetzung, die durch Entdeckungen des österreichischen Plagiatsjägers Stefan Weber angeheizt wurde. Weber hatte Ähnlichkeiten zwischen ihrer Dissertation und der Habilitationsschrift ihres Ehemanns entdeckt und somit Spekulationen über mögliche Plagiatsfälle befeuert.
Die Universität Hamburg betont, dass die Ombudsstelle die zuständige Institution für Verdachtsfälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens sei. Diese Stelle agiert unabhängig und vertraulich, eingehende Hinweise müssen sorgfältig geprüft werden, bevor Maßnahmen ergriffen werden. Öffentliche Berichterstattung über externe Plattformen entspricht nicht den Vorgaben zur Wahrung der Vertraulichkeit, wie die Universität hervorhebt.
Im politischen Raum brodelt es dennoch. Vertreter der Union äußern beträchtliche Vorbehalte gegenüber der Wahl Brosius-Gersdorfs, und infolge der Publikationen Webers drohte die Union im Bundestag mit einer Enthaltung – letztlich erfolgte eine Absage der Abstimmungen. Diese Entwicklungen verdeutlichen die Sensibilitäten, die in der Schnittstelle von Wissenschaft und Politik aufkommen können.

