Koalition verabschiedet neue Kürzungsregeln für Bürgergeld
Die Ampelregierung hat sich auf eine Verschärfung der Bürgergeldregelungen geeinigt. Konkret geht es um einen Gesetzesentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas, der im Bundeskabinett auf Zustimmung gestoßen ist. Nachdem das Wirtschafts- sowie das Innenministerium den Entwurf zunächst blockierten, kam es in letzter Minute zu einer Einigung. Die neuen Regelungen sehen vor, dass das Bürgergeld künftig bei bestimmten Pflichtverletzungen drastisch gekürzt werden kann.
Aktuell existieren schon Sanktionen, wie Kürzungen um 10 bis 30 Prozent, bei versäumten Terminen oder abgelehnten Jobangeboten. In Zukunft soll bei bestimmten Verstößen sofort eine Minderung um 30 Prozent für drei Monate greifen. Deutlicher betroffen sind hierbei etwa Pflichtverletzungen wie das Nichteinreichen von Bewerbungen oder das Ablehnen von Förderkursen. Auch droht das vollständige Streichen von Leistungen bei dreimaliger Nichterreichbarkeit sowie der Verlust der Wohnkostenübernahme.
Einer der größten Diskussionspunkte war die Möglichkeit zur Anhörung der Betroffenen durch das Jobcenter. Auch wenn die Anhörung als nicht zwingend angesehen wird, soll ein Nachweisversuch, beispielsweise telefonisch, erfolgen müssen. Dies verhindert, dass sich Betroffene durch Nichterreichbarkeit der Sanktionen entziehen können. In Fällen besonderer Härte, wie bei psychischen Erkrankungen, können jedoch Ausnahmeregelungen greifen.
Von den 5,5 Millionen Leistungsberechtigten trifft es laut Statistik nur einen kleinen Teil, der jedoch signifikante Kürzungen hinnehmen muss. Eine 2019 getroffene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hatte Kürzungen über 30 Prozent als unzumutbar eingestuft. Die neue Reform behandelt nicht bloß die Kürzungen, sondern stellt auch das Vermögen der Leistungsempfänger in den Fokus und hebt die bisherige Karenzzeit auf.
Ziel der Reformen ist es, die Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern. Dabei sollen Betroffene in gemeinsamer Absprache mit ihrem Jobcenter individuell passende Vermittlungsangebote erhalten. Finanzielle Einsparungen erwartet der Staat durch die Reform allerdings kaum. Die geschätzten Einsparungen belaufen sich für 2026 netto auf 86 Millionen Euro. Mit der Zustimmung durch das Kabinett geht der Entwurf nun in die weiteren Instanzen des Gesetzgebungsprozesses.

