Klares Signal gegen Lachgas-Missbrauch: Kinder- und Jugendverbot in Deutschland geplant
Deutschland geht gegen die zunehmende Verbreitung von Lachgas als Partydroge vor. Das Bundeskabinett hat Gesundheitsministerin Nina Warkens (CDU) Gesetzentwurf angenommen, der den Erwerb und Besitz von Lachgas für Minderjährige untersagen soll. Ein generelles Verbot für den Online-Handel und den Kauf an Automaten ist ebenfalls vorgesehen.
Darüber hinaus möchte die Regierung auch den Missbrauch von chemischen K.o.-Tropfen bekämpfen. Ministerin Warken betont die hohen Risiken des Lachgaskonsums für Jugendliche, die bis zu schweren Nervenschäden führen können. Unterstützung erhält sie vom Bundesdrogenbeauftragten Hendrik Streeck (CDU), der vor der harmlosen Wahrnehmung der Droge warnt.
Die einfache Verfügbarkeit und das Versetzen mit Geschmacksstoffen tragen zur Verharmlosung bei. Der Konsum von Lachgas, oder Distickstoffmonoxid (N2O), hat sich in den letzten Jahren immer weiter verbreitet. Die Droge wird oft über Luftballons eingeatmet und kann bei intensiver Nutzung zu Bewusstlosigkeit führen.
Noch gefährlicher ist der direkte Konsum aus Kartuschen, der aufgrund der Kühlung Erfrierungen und Verletzungen des Lungengewebes verursachen kann. Auch die gefährlichen K.o.-Tropfen Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol stehen im Fokus des Gesetzes. Diese Chemikalien, die Opfer schwindelig machen und zum Bewusstseinsverlust führen, werden von Tätern häufig für kriminelle Zwecke genutzt.
Ihr Handel und Vertrieb sollen streng reguliert werden. Nach dem Bundestag sollen die Neuregelungen drei Monate nach ihrer Verkündung in Kraft treten. Dies gibt dem Handel und den Automatenbetreibern ausreichend Zeit, sich auf die Änderungen einzustellen.
Warken knüpft damit an die Pläne ihres Amtsvorgängers Karl Lauterbach (SPD) an, dessen Entwürfe jedoch nicht umgesetzt wurden. Einige lokale Regelungen existieren bereits in verschiedenen Städten und Ländern. Um den Einsatz der Chemikalien für legale Zwecke nicht zu behindern, sind Ausnahmen für spezielle Anwendungen vorgesehen.
So bleibt etwa der Einsatz von Gaskartuschen mit bis zu acht Gramm zum Aufschäumen von Schlagsahne erlaubt, ebenso wie der Verkauf von Fertigsprühsahne.

