Klage im Atomkraftstreit: Hochtemperatur-Kernkraftwerk Hamm-Uentrop scheitert erneut
Im anhaltenden Rechtsstreit um die finanziellen Verantwortlichkeiten beim Rückbau des Atomkraftwerks Hamm-Uentrop hat die Betreibergesellschaft erneut eine Niederlage einstecken müssen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Klage zur Übernahme der Stilllegungs- und Abrisskosten durch Bund und Land ab. Damit bestätigte es das Urteil der vorherigen Instanz, das Landgericht Düsseldorf, welches bereits im vergangenen Jahr keine Erstattungspflicht erkannte. Eine Revision wurde durch das Oberlandesgericht nicht zugelassen, jedoch besteht für die Betreiberin die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzureichen.
Im Zentrum des Streits steht eine Feststellungsklage der Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG), hinter der der Energiekonzern RWE und mehrere Stadtwerke vereint sind. Die Gesellschaft argumentiert, dass eine im Jahr 1989 vereinbarte Klausel mit Bund und Land die Kostenübernahme für den Rückbau und die Entsorgung des radioaktiven Materials verpflichtend mache.
Der Hochtemperaturreaktor THTR, einst als innovativer Eckpfeiler der atomaren Energieversorgung konzipiert, zeugte nach seiner Einweihung 1983 von technischen Herausforderungen und wurde sechs Jahre später stillgelegt. Die ursprünglich für den Rückbau des Anlagenprojekts kalkulierten 350 Millionen Euro sind mittlerweile auf über 750 Millionen Euro gestiegen, wie von der NRW-Landesregierung auf eine Anfrage hin bestätigt wurde.

