Kfz-Versicherung: Wer darf hinter das Steuer?
CHECK24 Presseinformation

München, 17.01.2024 (lifePR) -

  • Beliebiger Fahrerkreis verdreifacht Kfz-Versicherungsbeitrag
  • Bei falschen Angaben drohen Beitragsanpassungen und Vertragsstrafen
  • Jährliche Zahlweise lohnt sich – Kfz-Versicherungsbeitrag um zehn Prozent geringer
Jedes Auto in Deutschland muss eine Haftpflichtversicherung haben. Das Auto fahren dürfen nur die Personen, die im Kfz-Versicherungsvertrag angegeben sind. Fahrberechtigte können entweder namentlich benannt oder über ihre familiäre Zugehörigkeit angegeben werden, z.B. Ehepartner*innen oder volljährige Kinder. Versicherungsnehmer*innen können zusätzlich einen größeren Fahrerkreis mittels Altersspanne eintragen – dann dürfen alle in dieser Altersspanne den Pkw lenken.

Doch je mehr Personen den Pkw fahren dürfen, desto teurer wird die Kfz-Versicherung. Ein beliebiger Fahrerkreis lässt den Beitrag für die Kfz-Versicherung im Schnitt um 204 Prozent steigen.1

„Werden zusätzliche Personen in den Fahrerkreis aufgenommen, dann steigt das statistische Unfallrisiko", sagt Michael Roloff, Geschäftsführer Kfz-Versicherung bei CHECK24. „Besonders wenn Fahranfänger*innen in die Kfz-Versicherung ihrer Eltern eingetragen werden, steigt der Beitrag. In dem Fall lohnt sich ein Anbietervergleich besonders. Die Aufschläge für junge Fahrende unterscheiden sich zwischen einzelnen Versicherern deutlich. Oft ist der bisherige Versicherer dann nicht mehr die günstigste Wahl."

Hier finden Sie eine Übersicht weiterer beitragsrelevanter Merkmale.

Bei falschen Angaben drohen Beitragsanpassungen und Vertragsstrafen

Wird ein Unfall von einer Person verursacht, die nicht im Vertrag genannt ist, zahlt die gesetzliche Haftpflichtversicherung trotzdem. Dennoch kann das für Versicherungsnehmer*innen teuer werden.

Bei Falschangaben berechnet der Versicherer den Beitrag für das betreffende Versicherungsjahr neu und fordert den Differenzbetrag nach. Je nach Versicherung können zusätzlich Vertragsstrafen fällig werden. Diese können in Höhe eines Jahresbeitrages ausfallen. Auch die Person am Steuer kann im Nachhinein von der Versicherung belangt werden – bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz auch in voller Schadenhöhe.

Notfälle sind bei dieser Regelung aber ausgenommen: Zum Beispiel, wenn eine dritte Person das Steuer übernimmt, weil die Halterin oder der Halter auf der Autobahn Kreislaufprobleme bekommt.

„Bei den meisten Versicherern kann der Fahrerkreis kurzzeitig ohne oder mit einem nur sehr geringen Aufpreis erweitert werden", sagt Michael Roloff. „Soll bei einer längeren Autoreise eine weitere Person hinter das Steuer, lohnt es sich bei der Kfz-Versicherung nachzufragen, um den Fahrerkreis temporär zu erweitern."

Jährliche Zahlweise lohnt sich – Kfz-Versicherungsbeitrag um zehn Prozent geringer

Verbraucher*innen, die ihre Versicherungsbeiträge jährlich begleichen, profitieren von günstigeren Konditionen.2 Wer bei der Kfz-Versicherung den gesamten Jahresbeitrag auf einmal überweist, zahlt beim identischen Vertrag im Schnitt zehn Prozent weniger als bei monatlicher Zahlung.

„Verbraucher*innen, die den Rechnungsbeitrag auf einmal begleichen können, sparen zusätzlich beim Versicherungsbeitrag", sagt Michael Roloff. „Eine jährliche Zahlweise lohnt sich im Vergleich zu einer halbjährlichen oder gar monatlichen Zahlung deutlich."

300 CHECK24-Expert*innen beraten bei allen Fragen rund um die Kfz-Versicherung

Bei allen Fragen rund um die Kfz-Versicherung beraten die CHECK24-Versicherungsexpert*innen persönlich per Telefon, Chat oder E-Mail. Zudem werden CHECK24-Kund*innen in vielen Serviceanliegen rund um die Uhr durch unseren Chatbot unterstützt. In ihrem persönlichen Versicherungscenter verwalten Kund*innen ihre Versicherungsverträge – unabhängig davon, bei wem sie diese abgeschlossen haben. Sie profitieren dadurch von automatisierten Preis- und Leistungschecks und können so ihren Versicherungsschutz einfach optimieren und gleichzeitig sparen.

1Beispielberechnungen über alle im CHECK24-Vergleich verfügbaren Tarife. Beispielprofil: Versicherungswechsel zum 1.1.2024, VW Golf VIII 1.0 TSI (HSN: 0603, TSN: CMI), Erstzulassung: Februar 2021, Erwerb & Halterzulassung: August 2021, Gebrauchtwagen, Barkauf, Nutzung: nur privat (inkl. Arbeitsweg), 12.000 km/Jahr, Fahrzeugnutzer: Versicherungsnehmer (45 Jahre, Führerschein seit 27 Jahren), verheiratet, Angestellter, keine Punkte, keine Kinder im Haushalt, kein Wohneigentum, Parkplatz: Straße (öffentlich), Haftpflicht (SF 20) und Vollkasko (SF 20) mit 300 Euro Selbstbeteiligung inkl. Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung, Werkstattauswahl: alle Tarife, jährliche Beitragszahlweise; 06268 Barnstädt

2Versicherungen: Wo sich eine jährliche Zahlweise besonders lohnt

Finanzen & Versicherungen
[lifepr.de] · 17.01.2024 · 07:30 Uhr
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