Keine Mehrheit für doppelte Staatsbürgerschaft

Berlin (dpa) - In Deutschland geborene Ausländerkinder müssen sich als Erwachsene weiterhin zwischen einem deutschen Pass und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden. Eine Forderung der Grünen, diese Regelung abzuschaffen, wurde im Bundestag abgelehnt. Seit dem Jahr 2000 erhalten Kinder von Ausländern neben der Staatsbürgerschaft ihrer Eltern automatisch einen deutschen Pass, wenn sie in hier geboren sind. Zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr müssen sie sich aber für eine Staatsbürgerschaft entscheiden.
Ausländer / Bundestag
02.07.2009 · 23:45 Uhr
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