Keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags: Medienstaatsministerin Roth übt Kritik an Ministerpräsidenten
Die Ablehnung einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags für ARD, ZDF und Deutschlandradio durch mehrere Ministerpräsidenten stößt auf Kritik. Medienstaatsministerin Claudia Roth warnte davor, populistische Haltungen gegenüber den Öffentlich-Rechtlichen zu unterstützen. Insbesondere die AfD würde den öffentlich-rechtlichen Rundfunk immer wieder angreifen und in Zweifel ziehen. Roth betonte, dass gerade in diesen Zeiten eine Stärkung und nicht eine Schwächung der Medien notwendig sei.
Vor Kurzem wurden vorläufige Berechnungen von unabhängigen Finanzexperten bekannt, wonach der Rundfunkbeitrag ab 2025 von monatlich 18,36 Euro auf 18,94 Euro steigen sollte. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) wird Anfang 2024 eine Empfehlung an die Bundesländer abgeben, die letztendlich über die Erhöhung entscheiden werden. Allerdings müssen sie sich eng an den Empfehlungen der KEF orientieren.
Sollten die Länder gegen eine Erhöhung stimmen, ist mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu rechnen. Bereits vor Ablauf der Berechnungsfrist haben mehrere Ministerpräsidenten deutlich gemacht, dass sie gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags sind. Dazu zählen unter anderem Bayern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt.
Medienstaatsministerin Roth äußerte im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur, dass man in diesen Zeiten sorgfältig überlegen solle, welche Themen man im Wahlkampf anspreche. Im Jahr 2024 werden in Ostdeutschland in Brandenburg, Sachsen und Thüringen neue Landtage gewählt.
Roth lobte die KEF als wichtige unabhängige Institution, deren Verfahren zur Beitragsermittlung verfassungskonform sei. In Richtung der Ministerpräsidenten aus der Unionspartei äußerte sie Verwunderung, dass diese einerseits großen Bezug auf das Bundesverfassungsgericht nähmen, wenn es um das Haushaltsurteil gehe, aber andererseits bereits vor den Vorschlägen der KEF erklärten, dass sie ohnehin nicht zustimmen würden.
Die Medienstaatsministerin kritisierte diesen selektiven Umgang mit dem Bundesverfassungsgericht und verwies darauf, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mehrfach als bedeutend betont wurde. (eulerpool-AFX)

