Kein Wald ohne Bäume
25. Juni 2025, 09:24 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 25.06.2025 (lifePR) - ARAG Experten verweisen auf einen Fall, bei dem das Oberlandesgericht Zweibrücken darüber zu entscheiden hatte, wann ein "Wald" im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) in Brand gesetzt wurde. Das Ergebnis: Ein Wald muss aus Bäumen bestehen – auch bei einem Brandstiftungsdelikt. Für eine vollendete Brandstiftung im Sinne des Paragrafen über die Inbrandsetzung fremder Wälder (Paragraf 306 Absatz 1 Nr. 5 StGB) reicht es nicht aus, wenn nur Sträucher und ähnliche Pflanzen Feuer gefangen haben (Az.: 1 ORs 3 SRs 35/24).
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