Kartellkonflikt: Idealo und Google im Rechtsstreit um Milliardenforderungen
Im aktuellen Kartellstreit zwischen dem deutschen Preisvergleichsportal Idealo und dem Internetriesen Google droht dem US-Unternehmen möglicherweise eine hohe Schadensersatzzahlung. Nach einer Verhandlung vor dem Landgericht Berlin bleibt jedoch offen, ob Idealo mit seiner Milliardenklage erfolgreich sein wird. Das Gericht deutete an, dass die letztliche Schadenssumme deutlich unter den geforderten 3,3 Milliarden Euro liegen könnte.
Idealo, mehrheitlich im Besitz des Medienkonzerns Axel Springer, wirft Google seit Jahren vor, seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschine systematisch zum eigenen Vorteil zu nutzen. Insbesondere sei der eigene Dienst Google Shopping gegenüber dem Preisvergleichsdienst Idealo bevorzugt worden. Neben der Geldforderung verlangt Idealo detaillierte Auskünfte über die Geschäftszahlen von Google. Google hingegen bezeichnet die Forderungen als vollkommen überzogen.
Albrecht von Sonntag, Mitbegründer von Idealo, kritisierte Googles Praxis der Selbstbevorzugung und betonte die Notwendigkeit der Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts selbst bei großen Konzernen. Der Sachverhalt hat eine lange Vorgeschichte: Bereits 2017 verhängte die EU-Kommission eine Geldbuße von 2,4 Milliarden Euro gegen Google, bestätigt durch den Europäischen Gerichtshof im September 2024.
Die Streitfrage betrifft hauptsächlich Googles Praxis der Ergebnisanzeige bei Suchanfragen. Nach der Klageeinreichung im Jahr 2019 hatte Idealo die Schadenforderung von ursprünglich einer halben Milliarde Euro auf nun 2,7 Milliarden Euro plus 600 Millionen Euro Zinsen erhöht. Der aktuelle Rechtsstreit konzentriert sich auf den Zeitraum zwischen 2008 und 2023.
Während Google betont, seit dem Beschluss der EU-Kommission wesentliche Anpassungen an Google Shopping vorgenommen zu haben, hält Idealo daran fest, dass die grundlegenden Wettbewerbsprobleme weiterhin bestehen. Die Sichtweisen der beiden Unternehmen bleiben auch nach der jüngsten Verhandlung stark gegensätzlich.

