Kartellamt verordnet Amazon Änderungen bei Preismechanismen

Das Bundeskartellamt nimmt Amazon wegen seiner Marktmacht im Online-Handel unter die Lupe und verpflichtet den Konzern zur Zahlung von 59 Millionen Euro wegen unrechtmäßiger Preisvorgaben auf seinem Marktplatz. Diese Anordnung ist die erste finanzielle Maßnahme der Behörde gegen Amazon, gestützt auf eine Gesetzesänderung von 2023. Der Internetriese plant allerdings, Rechtsmittel einzulegen, wodurch der Fall möglicherweise vor den Bundesgerichtshof kommt.
Die Wettbewerbshüter untersuchten, inwiefern Amazons Preis-Kontrollmechanismus den Wettbewerb beeinflusst, indem Angebote von Drittanbietern bei hohen Preisen entweder entfernt oder in der 'Buy Box' nicht mehr hervorgehoben werden. Dies könnte einerseits zur Sicherung niedriger Preise dienen, andererseits jedoch auch die Konkurrenz außerhalb von Amazon schwächen. Kartellamtschef Andreas Mundt erklärt, dass Amazons direkte Konkurrenz auf seiner Plattform eine Änderung des Preismechanismus notwendig macht, um die Preisgestaltung der Händler nicht zu unterminieren.
Die Preisregulierung soll lediglich bei extremen Fällen von Preiswucher greifen. Er hebt hervor, dass Amazons Ziel, niedrige Preise anzubieten, auch durch andere Maßnahmen wie die Senkung von Gebühren erreicht werden könnte. Während der verhängte Geldbetrag für Amazon finanziell kaum ins Gewicht fallen dürfte, stellt die Anordnung zur Änderung des Preismechanismus eine größere Herausforderung dar.
Amazon hat die Vorwürfe zurückgewiesen und betont, dass die Entscheidung auf deutschen Vorschriften basiere und im Widerspruch zu EU-Standards stehe. Konkurrenten begrüßen das Urteil des Kartellamts. Die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Onlinehandel, Heidi Kneller-Gronen, sowie Sandra May vom Händlerbund, betonen die Schwierigkeiten, die Händler bislang mit Amazons Preiskontrolle hatten. Die Meinung herrscht, dass Amazon als Plattform zwar entscheidende Marktchancen bietet, jedoch fairere Konkurrenzbedingungen erforderlich sind.

