Karlsruher Urteil kippt umstrittenes Berliner Hochschulgesetz
Die Hochschullandschaft in Deutschland steht erneut im Fokus, nachdem das Bundesverfassungsgericht einen signifikanten Passus im Berliner Hochschulgesetz für verfassungswidrig erklärte. Das Urteil setzt der Debatte um die Befristungspraxis an deutschen Hochschulen einen neuen Höhepunkt und sorgt für kontroverse Reaktionen. Im Jahr 2021 reformiert, sah das Berliner Hochschulgesetz vor, dass befristet eingestellte, promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Dauerstelle zugesagt bekommen sollten.
Diese Reform stieß jedoch auf Widerstand unter den Bildungseinrichtungen, insbesondere an der Humboldt-Universität (HU), die die rechtliche Kompetenz des Landes in Frage stellte und Beschwerde in Karlsruhe einreichte. Die Richterinnen und Richter befanden, dass das Gesetz die Freiheit der Wissenschaft unverhältnismäßig einschränke und Berlin die gesetzliche Grundlage für eine solche Regelung fehle.
Die ursprüngliche Anwendung des Gesetzes wurde von der rot-rot-grünen Landesregierung aufgeschoben und das Bundesverfassungsgerichtsurteil führte nun zur endgültigen Aufhebung. Die Berliner CDU-SPD-Koalition arbeitet bereits an einem neuen Entwurf, der die umstrittene Entfristungsvorschrift entfernt.
Ein zentrales Problem bleibt die hohe Befristungsquote: Über 80 Prozent der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an deutschen Universitäten sind in zeitlich limitierten Verträgen beschäftigt. Felicia Kompio von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Berlin betont, dass solche Bedingungen die Wissenschaftskarriere unattraktiv machen und Instabilität verursachen.
Trotz der Entscheidung setzt die Landesregierung auf neue Lösungen. Durch den Entwurf sollen unbefristete Positionen für Postdocs geschaffen und neue Personalkategorien eingeführt werden. Die Präsidentin der Humboldt-Universität, Julia von Blumenthal, sieht darin eine Chance, um die Autonomie der Hochschulen zu stärken und stabile Karrierewege zu etablieren.
Die GEW äußert Skepsis gegenüber den Plänen und betont, dass die neuen Stellenkategorien allein keine Garantie für deren Einrichtung an den Hochschulen seien.

