Karlsruhe erlaubt Militäreinsatz der Bundeswehr im Innern
17. August 2012, 17:39 Uhr · Quelle: dpa
Karlsruhe (dpa) - Die Bundeswehr darf auch im Inland militärische Mittel einsetzen - aber nur in Extremfällen wie etwa zur Abwehr von Terrorangriffen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Ein Abschuss von Passagiermaschinen im Fall eines Terrorangriffs bleibt aber verboten; auch ein Einsatz gegen Demonstranten ist ausgeschlossen. Die Richter betonten außerdem, auch in Eilfällen sei immer ein Beschluss des Kabinetts erforderlich. Gegen die Entscheidung gab es auch in den eigenen Reihen des Gerichts Bedenken.