
Karlsruhe (dpa) - Die Bundeswehr darf auch im Inland militärische Mittel einsetzen - aber nur in Extremfällen wie etwa zur Abwehr von Terrorangriffen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Ein Abschuss von Passagiermaschinen im Fall eines Terrorangriffs bleibt aber verboten; auch ein
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