Kaputter Koffer muss unverzüglich gemeldet werden
05. März 2025, 09:20 Uhr · Quelle: LifePR
Düsseldorf, 05.03.2025 (lifePR) - Ein Mann meldet nach einer Flugreise Ansprüche aus dem Montrealer Übereinkommen an, weil sein Koffer beschädigt und einiges daraus gestohlen wurde – eine Woche nach Entdeckung. Zu spät, wie laut ARAG Experten das Landgericht Saarbrücken fand, denn Gepäckschäden seien unverzüglich anzuzeigen (Az.: 13 S 70/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelleEntscheidung des LG Saarbrücken.

