
Düsseldorf, 05.03.2025 (lifePR) - Ein Mann meldet nach einer Flugreise Ansprüche aus dem Montrealer Übereinkommen an, weil sein Koffer beschädigt und einiges daraus gestohlen wurde – eine Woche nach Entdeckung. Zu spät, wie laut ARAG Experten das Landgericht Saarbrücken fand, denn Gepäckschäden ...