Justiz

Jugendstrafe nach tödlicher Attacke beim CSD

22. März 2023, 16:20 Uhr · Quelle: dpa
Er schritt couragiert ein - und überlebte das nicht. Der tödliche Angriff auf einen Transmann beim CSD in Münster erschütterte deutschlandweit. Nun ist ein junger Mann verurteilt worden - nach Jugendstrafrecht.

Münster (dpa) - Der 20-Jährige nimmt sein Urteil gefasst auf, hört der Begründung der Vorsitzenden Richterin aufmerksam zu. Immer wieder schaut er am Mittwoch zu seinen Angehörigen auf den Zuschauerbänken. Rund sieben Monate nach seinem gewaltsamen Angriff auf einen Transmann beim Christopher Street Day in Münster verurteilte das Landgericht den Angeklagten zu fünf Jahren Jugendstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Die Kammer ordnete eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für suchtkranke Straftäter an.

«Einen Vorsatz bezüglich Körperverletzung sehen wir, einen  Tötungsvorsatz sehen wir dagegen nicht», sagte die Richterin. Der Angeklagte hatte die Tat gestanden und Reue gezeigt. Er hatte Malte C. beim CSD im August 2022 zweimal gegen den Kopf geschlagen, der 25-Jährige prallte auf den Asphalt und starb Tage später an den Folgen eines Schädelhirntraumas. Zuvor hatte er sich laut Gericht schützend vor mehrere Menschen gestellt, die am CSD teilgenommen hatten und vom Angeklagten aggressiv beschimpft und beleidigt worden waren.

Richterin: Malte zeigte Zivilcourage

Malte habe Zivilcourage gezeigt, betonte die Richterin. Diese habe ihn das Leben gekostet. Die Kammer verhängte die Jugendstrafe auch wegen der Schwere der Tat. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von fünf Jahren gefordert. Die Verteidigung hatte für eine «angemessene Jugendstrafe» plädiert und betont, das Wichtigste für den Mandanten seien eine Therapie und ein Überwinden seiner Drogen- und Alkoholsucht.

Kurz nach dem Urteil sagte der Verteidiger Siegmund Benecken der dpa, die Entscheidung sei «durchaus in unserem Sinne» ausgefallen. Die Unterbringung seines Mandanten in der Entziehungsanstalt solle erfolgen, sobald das Urteil rechtskräftig sei. Beide Parteien haben einem Gerichtssprecher zufolge nach Verkündung der Entscheidung eine Woche Zeit, um Revision einzulegen.

Die Richterin erläuterte zum Motiv, die Kammer habe nicht feststellen können, dass der Angeklagte Malte C. angegriffen habe, weil er ein Transmann war. Der 20-Jährige habe nach eigener Aussage «Stress abbauen» wollen. Nach der Tat habe Queerfeindlichkeit im Raum gestanden. «Auch das können wir nicht als Motiv feststellen» - selbst wenn die geäußerten Beleidigungen des Angeklagten als queerfeindlich zu bewerten seien. Der 20-Jährige habe am Tattag auch friedlichen Kontakt mit mehreren CSD-Teilnehmern gehabt. Die Tat hatte deutschlandweit schockiert und Debatten um homophobe, trans- und queerfeindliche Einstellungen und Diffamierungen ausgelöst.

Erziehungsgedanke steht im Vordergrund

Nach Angaben der Kammer weist der russische Angeklagte «erhebliche Reifedefizite» auf - zurückzuführen auch auf seine schwere Kindheit und Lebensgeschichte. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Eine Gutachterin hatte dem jungen Mann eine Persönlichkeitsstörung und «deutliche Entwicklungshemmnisse» attestiert. Er sei aber voll schuldfähig. Das Gericht folgte dieser Einschätzung.

Die Richterin sah die Gefahr, dass der Angeklagte unter Alkoholkonsum weitere «erhebliche Straftaten» begehen werde. Er sei mehrfach durch Gewaltdelikte aufgefallen. Eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung auch im Jahr 2022 habe ihn nicht von der neuen Gewalttat abgehalten. Das Urteil ziele auch auf «erzieherische Wirkung» ab. Die Erfolgsaussichten bei einer Therapie seien als gut einzuschätzen.

Das Jugendstrafrecht lasse im vorliegenden Fall einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zehn Jahren zu. Die Kammer habe das «volle Geständnis» des Angeklagten berücksichtigt, seine Reue, die Belastung durch die Untersuchungshaft und auch den Alkohol- und Drogenkonsum, der zumindest zu einer Enthemmung geführt habe. Er sei zur Tatzeit aber nicht betrunken gewesen.

Aus Scham lange geschwiegen

Die Gutachterin hatte am Dienstag von depressiven Zügen, sozialer Angst, Abhängigkeit von Cannabis und Alkohol, von Tabletten-Missbrauch und wiederholten Gewaltdelikten unter Suchtmitteleinfluss berichtet. Seine Eingewöhnung vom tschetschenischen in den deutschen Kulturkreis mit etwa zwölf Jahren sei schwierig gewesen. Nur zeitweises Boxen habe ihn vorübergehend stabilisiert. 

Verteidiger Benecken gab an, sein Mandant habe aus Scham lange über seine homosexuelle Orientierung geschwiegen. Er habe Angst vor einer Abschiebung in die russische Teilrepublik Tschetschenien. Homosexualität sei dort «hochgradig verpönt», hatte er bei seinem Plädoyer hervorgehoben. Dass er sich mit dem Hinweis auf seine Homosexualität vor einer Ausweisung schützen wolle, nannte Benecken eine «böse Unterstellung». Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass der Angeklagte zu seiner sexuellen Orientierung die Wahrheit gesagt habe.

Kriminalität / Prozesse / Urteile / Deutschland / Nordrhein-Westfalen
22.03.2023 · 16:20 Uhr
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