Immobilien verschenken: Wie Eigentümer in Bremen steuerfrei Vermögen übertragen können
Warum eine Schenkung durchdachter ist als viele denken – und was rechtlich und steuerlich zu beachten ist

04. Juli 2025, 13:36 Uhr · Quelle: LifePR
Immobilien verschenken in Bremen ermöglicht Eigentümern, Vermögen steuerfrei innerhalb der Familie zu übertragen und Konflikte zu vermeiden. Wichtige Aspekte sind rechtliche Absicherungen, die Nutzung steuerlicher Freibeträge sowie eine individuelle Wertermittlung zur Minimierung der Schenkungssteuer.

Bremen, 04.07.2025 (lifePR) - Die Schenkung einer Immobilie zählt zu den effektivsten Möglichkeiten, Vermögen innerhalb der Familie zu erhalten. Statt auf den Zufall der gesetzlichen Erbfolge zu setzen, übertragen viele Eigentümer ihr Haus oder ihre Wohnung schon zu Lebzeiten auf Kinder oder andere nahe Angehörige. In Bremen, wo Immobilienpreise über Jahre hinweg moderat, aber stabil gestiegen sind, wird dieses Modell zunehmend populär.

„Wer frühzeitig handelt, kann nicht nur Steuern sparen, sondern auch Klarheit schaffen – und Konflikte unter Erben vermeiden“, sagt André Heid, öffentlich bestellter Sachverständiger. „Doch eine Immobilien­schenkung ist kein Selbstläufer. Sie muss gut vorbereitet sein.“

Wann lohnt sich eine Schenkung?

Rein rechtlich gilt eine Schenkung als unentgeltliche Übertragung – also ohne Gegenleistung. Häufig erfolgt sie im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge. Besonders attraktiv ist sie durch die Möglichkeit, steuerliche Freibeträge alle zehn Jahre neu auszuschöpfen. Kinder etwa können pro Elternteil Vermögen im Wert von bis zu 400.000 Euro steuerfrei erhalten – bei zwei Elternteilen sind es 800.000 Euro.

In Bremen, wo laut aktuellen Marktanalysen der durchschnittliche Verkehrswert eines freistehenden Hauses im Stadtgebiet mittlerweile deutlich über 500.000 Euro liegt, ist der Freibetrag damit schnell ausgeschöpft. Eine frühzeitige Aufteilung kann hier viel bewirken.

Mehr als Steuern sparen: Rechte sichern, Konflikte vermeiden

Ein häufiges Argument für die Schenkung ist der Wunsch nach Sicherheit – sowohl für die Beschenkten als auch für den Schenkenden selbst. Durch vertraglich geregelte Auflagen wie ein lebenslanges Wohnrecht oder ein Nießbrauchrecht bleibt der bisherige Eigentümer in der Nutzung der Immobilie abgesichert.

„Viele möchten ihr Zuhause nicht verlassen, auch wenn es rechtlich bereits dem Kind gehört“, sagt Heid. „Mit einem Nießbrauch können sie das Wohnrecht sichern und gleichzeitig den steuerlichen Wert der Schenkung reduzieren.“

Zugleich bietet eine Schenkung die Möglichkeit, gezielt zu entscheiden, wer was bekommt – anstatt das durch ein pauschales Testament oder die gesetzliche Erbfolge klären zu lassen. Das kann helfen, Erbstreitigkeiten zu verhindern, gerade bei komplexen Familienverhältnissen.

Was kostet eine Schenkung?

Neben der potenziellen Schenkungssteuer, die sich nach dem Verkehrswert und dem Verwandtschaftsgrad richtet, fallen Notarkosten, Grundbuchgebühren und gegebenenfalls Kosten für ein Wertgutachten an. Diese können – je nach Immobilie – mehrere tausend Euro betragen.

Gut zu wissen: Schulden oder eingetragene Rechte (z. B. Wohnrecht) werden vom Immobilienwert abgezogen und mindern so die Steuerlast.

Warum der richtige Immobilienwert entscheidend ist

Ein Knackpunkt in der Praxis ist die Wertermittlung. Das Finanzamt greift bei Schenkungen häufig auf pauschale Rechenmodelle zurück – was dazu führen kann, dass der Wert (und damit die Steuer) zu hoch angesetzt wird.

„Gerade in Städten wie Bremen, wo die Lagequalität innerhalb weniger Straßenzüge stark variiert, ist eine individuelle Bewertung sinnvoll“, betont Heid. Wer ein belastbares Verkehrswertgutachten vorlegt, hat die Möglichkeit, einen niedrigeren, realistischeren Immobilienwert beim Finanzamt anzusetzen – und dadurch die Schenkungssteuer zu senken oder ganz zu vermeiden.

Rückforderungsrecht: Wenn das Geschenk problematisch wird

Auch das kommt vor: Der Beschenkte verkauft die Immobilie weiter oder kümmert sich nicht wie vereinbart. In solchen Fällen kann ein im Schenkungsvertrag geregeltes Rückforderungsrecht greifen. Deshalb ist eine sorgfältige Vertragsgestaltung entscheidend – nicht nur steuerlich, sondern auch emotional und familiär.

Fazit

Wer in Bremen eine Immobilie verschenken möchte, sollte frühzeitig planen, steuerliche Freibeträge geschickt nutzen und vertraglich absichern, was wichtig ist – ob Wohnrecht, Pflegeverpflichtung oder Rückforderung. Eine durchdachte Schenkung kann generationsübergreifend Vermögen sichern – und den Familienfrieden erhalten.

Immobilien
[lifepr.de] · 04.07.2025 · 13:36 Uhr
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