Idealo geht auf Milliardenkurs – und zwingt Google in Berlin in die Defensive
Ein Auftakt mit Signalwirkung
Nach mehr als sechs Jahren Aktenbergen, Gutachten und europäischem Vorlauf hat das Landgericht Berlin am Donnerstag die Verhandlung gegen Google eröffnet. Die Klage: 3,3 Milliarden Euro Schadensersatz, eingereicht von Idealo – einem Preisvergleichsportal, das selbst Teil des Axel-Springer-Kosmos ist.
Worum es wirklich geht, ist allerdings größer als die Forderung. Es geht um die Grundfrage:
Wie weit darf ein globaler Digitalkonzern seine marktbeherrschende Stellung ausreizen, bevor Wettbewerbsrecht verletzt wird?
Der Kernvorwurf: Google Shopping blockiert Konkurrenz
Der Fall ist alt, aber nicht erledigt. Die EU-Kommission hatte Google bereits 2017 eine Strafe von 2,4 Milliarden Euro auferlegt, bestätigt 2024 durch den Europäischen Gerichtshof. Die Begründung damals wie heute:
- Google habe Suchergebnisse zugunsten von Google Shopping manipuliert.
- Eigene Angebote wurden prominent, bebildert und mit Text hervorgehoben.
- Konkurrenzdienste – darunter Idealo – verschwanden in den Tiefen der Suchergebnisse.
Was nüchtern klingt, hatte wirtschaftliche Folgen. Sichtbarkeit entscheidet über Klickpreise, Besucherströme und am Ende über Marktanteile. Und Sichtbarkeit war hier nicht neutral verteilt.
Idealo rechnet neu – und kommt auf Milliarden
Als Idealo 2019 erstmals klagte, standen 500 Millionen Euro im Raum. Nach jahrelangem Stillstand durch europäische Vorverfahren wurde neu kalkuliert. Nun geht es um:
- 2,7 Milliarden Euro Schadensersatz (2008–2023)
- 600 Millionen Euro Zinsen
Summe: 3,3 Milliarden Euro.
Begründung: Der Schaden sei über Jahre hinweg angefallen – und nicht, wie Google argumentiert, nur bis 2017.
„Es geht um faire Auswahl und Transparenz beim Online-Kauf“, sagt Idealo-Mitgründer Albrecht von Sonntag. Hinter dem Satz steckt die zentrale Botschaft der Kläger: Ohne echten Wettbewerb leiden die Nutzer direkt.
Googles Gegenangriff: „Wir haben längst nachgebessert“
Google weist die Forderung entschieden zurück. Der Konzern verweist darauf, dass man nach der EU-Entscheidung von 2017 umfassend umgebaut habe. Heute gebe es:
- 1550 Preisvergleichsseiten, die Zugang zu Shopping-Ergebnissen hätten
- ein offeneres System, das Wettbewerbsbehörden als ausreichend ansehen
- keinen weiteren Interventionsbedarf der EU-Kommission
Mit anderen Worten: Der Missbrauch sei ein Thema der Vergangenheit, nicht der Gegenwart.
Idealo wiederum hält genau das für Augenwischerei. Die Änderungen seien „kosmetisch“, das Grundproblem bestehe fort.
Der Streitpunkt: Ab wann – und wie lange – war es ein Verstoß?
Juristisch entscheidend ist der Zeitraum. Denn:
- Der EU-Verstoß ist bestätigt.
- Google bestreitet nicht grundsätzlich, bevorzugt zu haben.
- Strittig ist nur, wie lange der Zustand anhielt – bis 2017 oder bis heute?
Das Landgericht Berlin muss nun genau diese Frage klären.
Für Google geht es darum, den Schaden zeitlich zu begrenzen. Für Idealo darum, den Missbrauch über Jahre hinweg nachzuweisen – und die Milliardenforderung zu legitimieren.
Warum dieser Prozess über Deutschland hinaus wichtig ist
Der Fall markiert einen Präzedenzmoment für die europäische Digitalordnung. Wenn Idealo Erfolg hat, könnte das eine Welle weiterer Ansprüche auslösen – nicht nur gegen Google, sondern generell gegen Plattformen, die eigene Dienste bevorzugen.
Für die Politik steht eine Grundsatzfrage im Raum:
Reicht europäische Regulatorik aus, um digitale Gatekeeper in Schach zu halten?


