Holland liefert mutmaßliche somalische Piraten aus

Amsterdam (dpa) - Die Niederlande liefern zehn mutmaßliche Piraten aus Somalia an Deutschland aus. Die Männer seien innerhalb von zehn Tagen an die Hamburger Staatsanwaltschaft zu überstellen, entschied ein Gericht in Amsterdam.

Damit kommt es in absehbarer Zeit in Hamburg zum ersten Seeräuber-Prozess nach rund 400 Jahren - sowie rund 600 Jahren nach dem Todesurteil gegen den legendären Piraten Klaus Störtebeker. Den Somaliern wird versuchter erpresserischer Menschenraub und Angriff auf den Seeverkehr vorgeworfen. Ihnen drohen Höchststrafen von bis zu 15 Jahren.

Die Vorsitzende Richterin der Auslieferungskammer in Amsterdam, Ans Davids, wies Beschwerden der Somalier gegen die beabsichtigte Überstellung an die Hamburger Staatsanwaltschaft als in allen Punkten unbegründet zurück. Die deutsche Justiz habe hinreichend demonstriert, dass sie tatsächlich für die Strafverfolgung der mutmaßlichen Seeräuber zuständig ist und die Verdächtigen in Deutschland ein faires rechtsstaatliches Verfahren erwartet.

Ein Berufungsverfahren gegen den Auslieferungsbeschluss sei nach niederländischem Recht nicht möglich, erklärte die Richterin. Das Urteil gelte auch für den minderjährigen Verdächtigen Abdelkader Ahmed Warsami. Er hatte sein Alter mit 13 Jahren angegeben. Gutachter erklärten, er sei mindestens 15, wahrscheinlich eher 16 Jahre. Deutschland verfüge ähnlich wie die Niederlande über rechtsstaatliche Gesetze zum Umgang mit minderjährigen Verdächtigen. Daher gebe es keinen Grund, den jungen Mann nicht auszuliefern.    

Den Somaliern wird vorgeworfen, Anfang April 500 Seemeilen vor der Küste Somalias das Hamburger Containerfrachtschiff «Taipan» gekapert zu haben. Sie waren am Ostermontag von einem niederländischen Marinekommando überwältigt und festgenommen worden. Aufgrund von Haftbefehlen der Staatsanwaltschaft Hamburg wurden sie nach Holland geflogen, um von dort in die Bundesrepublik gebracht zu werden. Dagegen hatten die Somalier auf Anraten niederländischer Pflichtverteidiger Widerspruch eingelegt.

Die Anwälte machten unter anderem geltend, die «Taipan» sei möglicherweise nicht unter deutscher Flagge, sondern unter der Flagge der Bahamas oder Liberias unterwegs gewesen. Daher sei fraglich, ob die deutsche Justiz überhaupt zuständig sei. Richterin Davids wies dies zurück und erklärte, Deutschland habe «völlig glaubwürdig» erklärt, das Schiff sei unter der Flagge der Bundesrepublik gefahren.

Auch das Argument der Verteidigung, der Piraten-Prozess gegen die Somalier müsse in den Niederlanden stattfinden, weil sie nach ihrer Festnahme von niederländischen Marineoffizieren bereits inhaltlich vernommen worden seien, ließ die Richterin nicht gelten. «Es war niemals beabsichtigt, diesen Prozess in den Niederlanden zu führen», erklärte sie.

Derweil sind zahlreiche Beweisstücke bereits nach Deutschland gebracht worden. Die Hamburger Staatsanwaltschaft erhielt unter anderem fünf Sturmgewehre vom Typ Kalaschnikow AK 47, zwei Raketenwerfer, größere Mengen an Munition und zwei Enterleitern, die von den Somaliern benutzt worden sein sollen.

Schifffahrt / Piraten / Niederlande / Deutschland
04.06.2010 · 14:54 Uhr
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