Höhe des Arbeitslosengeldes II auf dem Prüfstand: BSG befasst sich mit Klagen
Das Bundessozialgericht in Kassel steht vor der Herausforderung, die Angemessenheit des Arbeitslosengeldes II im Jahr 2022 zu überprüfen. Die Diskussion entfacht sich an der Frage, ob diese Grundsicherung im Zuge von Preissteigerungen während der Corona-Pandemie und im Lichte des Ukraine-Kriegs den Anforderungen an ein menschenwürdiges Existenzminimum gerecht wurde. Vorangegangene Versuche der Kläger, ihre Ansprüche durchzusetzen, scheiterten in den unteren Instanzen. Im Fokus der aktuellen Verfahren stehen Jobcenter aus Brandenburg an der Havel, Neckar-Odenwald und dem Kreis Borken.
Der 7. Senat des Bundessozialgerichts muss entscheiden, ob der Regelbedarfanteil des Arbeitslosengeldes II ausreichte oder ob die Kläger mit ihrer Forderung nach einer höheren Leistung im Recht sind. Grundlage ihrer Argumentation bilden Statistiken des Bundesamtes und Erkenntnisse aus der Fachliteratur, ergänzt durch eigene Berechnungen.
Besonders umstritten ist die Einmalzahlung von 200 Euro, die im Juli 2022 an erwachsene Leistungsberechtigte gezahlt wurde. Diese Zahlung steht in der Kritik, sie sei weder rechtlich beanstandungslos noch praktisch ausreichend, um den erhöhten Bedarf aufgrund der Preisexplosionen zu kompensieren.

