Hintergrund: Krisenbeschleuniger Leerverkäufe
Bei «gedeckten Leerverkäufen» leihen sich Investoren die zu verkaufenden Aktien. Bei «ungedeckten Leerverkäufen» besitzen sie die Aktien gar nicht, sondern verkaufen Aktien, ohne sie ausgeliehen zu haben. Das ist möglich, weil eine Lieferpflicht für Aktien nicht unmittelbar besteht. Im Xetra-System, der elektronischen Handelsplattform der Deutschen Börse, sind «ungedeckte Leerverkäufe» über maximal zwei Tage Dauer möglich. Solche Geschäfte laufen auch mit Staatsanleihen.
«Ungedeckte Leerverkäufe» können Kurse besonders heftig ins Wanken bringen. Wenn beispielsweise mehrere Händler einen einzigen Titel als Grundlage für Leerverkäufe nehmen, dann erhöht sich der Umfang drastisch.
Auf dem Höhepunkt der Finanzkrise im Herbst 2008 hatten Aufsichtsbehörden weltweit «ungedeckte Leerverkäufe» zeitweise verboten. In Deutschland waren sie seit Februar wieder erlaubt. Nun hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Auftrag der Bundesregierung erneut die Reißleine gezogen.