Hintergrund: Kernpunkte des EU-Fiskalpaktes
Brüssel (dpa) - Der Fiskalpakt verpflichtet die Unterzeichner zu strenger Haushaltsdisziplin. Das Abkommen mit dem offiziellen Namen «Vertrag für Stabilität, Koordination und Regierungsführung» soll eine Wiederholung der Schuldenkrise verhindern.
25 EU-Staaten unterschrieben das internationale Abkommen beim März-Gipfel in Brüssel. Von den 27 EU-Staaten sperren sich Großbritannien und Tschechien gegen den Vertrag, der spätestens Anfang 2013 in Kraft treten soll. Das sind die Kernpunkte der Vereinbarung:
AUSGEGLICHENER HAUSHALT: Die Unterzeichner streben nahezu ausgeglichene Haushalte an. Das jährliche, um Konjunktur- und Einmaleffekte bereinigte Staatsdefizit eines Landes darf 0,5 Prozent der Wirtschaftskraft nicht übersteigen. Die Staaten führen Schuldenbremsen ein und verankern sie in ihrer Verfassung oder mit ähnlichem Gesetzesrang.
DEFIZITVERFAHREN: Verschuldet sich ein Staat zu sehr, wird automatisch ein Defizitverfahren ausgelöst. Anders als bisher können Sanktionen nur von einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Finanzminister gestoppt werden. Liegt die Gesamtverschuldung über 60 Prozent der Wirtschaftsleistung, soll sie pro Jahr um ein Zwanzigstel reduziert werden.
KLAGERECHT: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) überprüft, ob die Staaten die Schuldenbremse auch in nationales Recht umsetzen. Klagen kann nur ein anderes Unterzeichnerland.
STRAFEN: In letzter Konsequenz kann das oberste EU-Gericht gegen Haushaltssünder des Eurogebiets eine Geldstrafe von bis zu 0,1 Prozent der Wirtschaftsleistung verhängen. Die Summen fließen bei Euro-Ländern in den Euro-Rettungsfonds ESM, ansonsten in den allgemeinen EU-Haushalt.
VERKNÜPFUNG MIT ESM: Der Sparpakt wird mit dem im Juli startenden ständigen Krisenfonds ESM verknüpft werden. ESM-Hilfen sollen also nur die Euro-Länder erhalten, die auch den neuen Pakt unterzeichnet haben - was zu einem potenziellen Problem für Irland werden könnte. Dort soll das Volk über den Vertrag abstimmen - eine Ablehnung ist möglich.