Hintergrund: Doppelpass - Abschied von der Optionspflicht

Berlin (dpa) - Nach langem Ringen sind sich Union und SPD bei der großen Streitfrage doppelte Staatsbürgerschaft einig geworden. Die umstrittene Optionspflicht soll fallen. Ein generelles Ja zum Doppelpass bedeutet das aber nicht.

Die Pläne im Detail:

Die Optionspflicht gilt seit dem Jahr 2000: Wer in Deutschland geboren ist und ausländische Eltern hat, bekommt demnach zwar die deutsche Staatsangehörigkeit, muss aber bis spätestens zum 23. Geburtstag zwischen dem deutschen Pass und dem seiner Eltern wählen. Das beträfe bis 2017 jährlich zwischen 3000 und 7000 junge Frauen und Männer, in den Jahren danach sogar jeweils mehrere zehntausend - vor allem Menschen mit türkischen Wurzeln. Bislang haben bereits 176 junge Leute wegen der Optionspflicht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren. Sie gehören zum Geburtsjahrgang 1990, für den die Regelung zum ersten Mal griff.

Die umstrittene Vorschrift wollen Union und SPD nun abschaffen. Im Koalitionsvertrag heißt es: «Für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern entfällt in Zukunft der Optionszwang und die Mehrstaatigkeit wird akzeptiert. Im Übrigen bleibt es beim geltenden Staatsangehörigkeitsrecht.»

Das heißt: Kinder aus Zuwandererfamilien, die in Deutschland zur Welt kommen und aufwachsen, sollen auf Dauer die doppelte Staatsbürgerschaft bekommen und sich nicht länger als junge Erwachsene für einen der beiden Pässe entscheiden müssen. Für Menschen, die im Ausland geboren sind und erst später nach Deutschland ziehen, ändert sich aber nichts: Sie bekommen nicht automatisch die doppelte Staatsbürgerschaft. Damit bleibt die Lage im Staatsangehörigkeitsrecht insgesamt unübersichtlich.

Deutschland gesteht grundsätzlich nur EU-Bürgern und Schweizern zwei Pässe zu. Allerdings können auch Menschen aus einigen anderen Staaten neben ihren ursprünglichen Papieren ohne größere Umstände einen deutschen Pass bekommen. Denn einige Länder entlassen ihre Bürger prinzipiell nicht aus der Staatsangehörigkeit - zum Beispiel einige Staaten in Lateinamerika, Nordafrika oder Nahost. Für die große Gruppe der türkischen Zuwanderer gilt dies aber nicht, auch für viele andere Nationalitäten nicht. Es hängt also vom Herkunftsland ab, ob jemand den deutschen Pass bekommen und zugleich seinen alten Pass behalten kann. Kritiker halten das für eine Diskriminierung.

Parteien / Koalition / Migration / Integration
27.11.2013 · 14:02 Uhr
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