Hintergrund: Das türkische Parlament

Berlin (dpa) - Das türkische Parlament - die Große Türkische Nationalversammlung - besteht aus 550 Abgeordneten. Sie werden für vier Jahre vom Volk gewählt. Bürger ab 18 Jahren sind wahlberechtigt, Kandidaten müssen mindestens 30 Jahre alt sein.

Für den Einzug ins Parlament gilt eine Zehn-Prozent-Hürde. Kandidaten, deren Parteien dies nicht schaffen, werden nicht berücksichtigt. Parteien können sich aber zu Bündnissen zusammenschließen. Derzeit hat die islamisch-konservative Regierungspartei AKP mit 337 Sitzen die absolute Mehrheit. Das erste türkische Parlament («Generalversammlung») nahm seine Arbeit 1877 auf.

Auswärtiges Amt über türksichen Staatsaufbau

International / Bundespräsident / Türkei / Deutschland
19.10.2010 · 21:48 Uhr
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