Heizungsgesetz tritt in Kraft: Neubauten müssen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden
Seit Mitternacht gelten die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes, das im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verabschiedet wurde. Das GEG sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Insbesondere betrifft diese Ökostrom-Pflicht ab Januar alle Neubauten in Neubaugebieten, für die ein Bauantrag gestellt wird.
Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen, die von der kommunalen Wärmeplanung abhängig sind. Die Eigentümer müssen ihre Heizungen entsprechend umrüsten, jedoch kann ein Zuschuss beantragt werden, wenn sie sich vorzeitig von ihren mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungen trennen.
Die Bundesregierung sieht das GEG als einen wichtigen Schritt zur Förderung der Wärmewende im Gebäudebereich und somit zum Schutz des Klimas. Trotzdem hat das Gesetz bei einigen Akteuren heftige Kritik ausgelöst.
Die ersten Auswirkungen des Heizungsgesetzes werden in der Industrie deutlich spürbar sein. Hier sind einige der Unternehmen, die von den neuen Maßnahmen betroffen sein können:
- Energieversorger EON
- Heizungs- und Klimasysteme-Hersteller Viessmann
- Erneuerbare-Energien-Unternehmen EnBW
- Gebäudetechnikspezialist Vaillant
Die genannten Unternehmen können von den Vorgaben des Heizungsgesetzes profitieren, da sie Lösungen im Bereich erneuerbare Energien bzw. effiziente Heizungssysteme anbieten.
Das Heizungsgesetz ist ein bedeutender Schritt in Richtung Energieeffizienz und nachhaltiger Nutzung von Ressourcen im Gebäudebereich. Mit der Umstellung auf erneuerbare Energien soll ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. (eulerpool-AFX)