Hartz-IV-Empfänger müssen auch für Zusatzbeiträge bezahlen
Berlin (dpa) - Auch Hartz-IV-Empfänger können künftig am Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse beteiligt werden. Erste Kassen haben betroffene Mitglieder dazu bereits verpflichtet. Ein Sprecher des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherungen bestätigte einen entsprechenden Bericht der Stiftung Warentest. Zusatzbeiträge dürfen Krankenkassen dann erheben, wenn sie mit dem Beitragssatz von derzeit 15,5 Prozent nicht auskommen. Wie viele Langzeitarbeitslose von der Neuregelung betroffen sind, konnte der Sprecher nicht sagen.