Guter Anfang, aber zu wenig Produkte: EU-Recht auf Reparatur nicht ausreichend
Gemeinsame Pressemitteilung von Runder Tisch Reparatur und Right to Repair Europe

Berlin, 23.04.2024 (PresseBox) - Nach Jahren intensiver Kampagnenarbeit seitens der Befürworter des Rechts auf Reparatur haben die EU-Gesetzgeber endlich neue Reparaturvorschriften beschlossen.(1) Der Runde Tisch Reparatur und die europäische Koalition "Right to Repair Europe" begrüßen, dass das neue Gesetz günstigere Reparaturen für ausgewählte Produkte ermöglichen könnte. Wir befürworten die Vorschriften über angemessene Preise für Ersatzteile sowie das Verbot von Softwarepraktiken, die eine unabhängige Reparatur und die Verwendung kompatibler und wiederverwendeter Ersatzteile verhindern.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes verpasst die EU jedoch eine große Chance, einen wirklich fairen Reparaturmarkt in Europa zu schaffen und erschwingliche Reparaturlösungen für die Mehrheit der Produkte auf dem europäischen Markt zu gewährleisten. Wir bedauern, dass mit dem engen Anwendungsbereich nur wenige Produkte betroffen sind und dass viele Schlupflöcher eingeführt wurden. Wir fordern eine rasche Umsetzung dieser Vorschriften sowie Leitlinien der EU-Kommission für eine klare Definition "angemessener" Preise für Ersatzteile, eine solide Umsetzung des Verbots reparaturfeindlicher Praktiken und die Einführung nationaler finanzieller Anreize für Reparaturen durch die EU-Mitgliedstaaten.

Wir fordern die nächste EU-Kommission (nach den EU-Wahlen im Juni 2024) auf, Reparaturanforderungen(2) für weitere Produktkategorien zu entwickeln, um den Anwendungsbereich der neuen Reparaturvorschriften rasch zu erweitern.

Eine ausführlichere Analyse des Gesetzestextes finden Sie hier.

Cristina Ganapini, Koordinatorin von Right to Repair Europe, erklärte: "Trotz des begrenzten Geltungsbereichs ist diese Richtlinie zum Recht auf Reparatur ein Schritt in die richtige Richtung. Dieser Fortschritt zeigt, dass sich der Einsatz für eine echte Kreislaufwirtschaft auszahlt: Wir werden die EU-Kommission weiterhin dazu drängen, eine breitere Palette von Produkten einzubeziehen. Wir werden auch die Durchsetzung des Verbots von Anti-Reparatur-Praktiken genau beobachten und auf die Auswirkungen der Schlupflöcher hinweisen."

Katrin Meyer, Koordinatorin des Runden Tisch Reparatur, erklärte: "Jetzt sind die Mitgliedstaaten am Zug: Es liegt an ihnen, das abgeschwächte europäische Recht auf Reparatur so auszugestalten, dass die Reparatur-Infrastruktur vor Ort sich verbessert und Bürger*innen eine breite Auswahl guter Reparaturmöglichkeiten nutzen können. Neben einer rechtssicheren Umsetzung der europäischen Vorgaben sind sie nun verpflichtet, mindestens eine nationale Fördermaßnahme einzuführen. Der Reparaturbonus hat sich in einigen europäischen Ländern wie Frankreich und Österreich bereits als erfolgreiches Anreizsystem erwiesen, um Reparaturen erschwinglicher und zugänglicher zu machen. Die deutsche Bundesregierung und andere Mitgliedstaaten sollten ihrem Beispiel folgen und einen nationalen Reparaturbonus einführen, der idealerweise durch Gebühren der erweiterten Herstellerverantwortung finanziert wird."

Thomas Opsomer, Repair Policy Engineer bei iFixit, erklärte: "Diese Richtlinie ist ein guter Anfang, aber ihr Anwendungsbereich ist ziemlich begrenzt. Es wurde die Chance verpasst, Maßnahmen zu ergreifen, die für alle elektrischen und elektronischen Produkte gelten. Die neu verabschiedeten Regeln werden für die große Mehrheit der kurzlebigen Produkte, die den EU-Markt überschwemmen, weder sofort noch in absehbarer Zukunft gelten. Deshalb wäre es sehr optimistisch zu erwarten, dass sie sich bemerkenswert auf die Nutzung von Ressourcen und die Produktion von Elektroschrott auswirken werden. Wir werden weiterhin auf horizontale Maßnahmen drängen, die ein echtes Recht auf Reparatur einführen.“

Ugo Vallauri, Co-Direktor von The Restart Project, erklärte: "Der Preis ist ein entscheidender Faktor zwischen einem theoretisch reparierbaren und einem tatsächlich reparierten Produkt. Bedauerlicherweise wird in dieser Richtlinie nicht definiert, was ein "angemessener" Preis für eine Reparatur ist, und es wird lediglich empfohlen - und nicht gefordert - dass die EU-Mitgliedstaaten finanzielle Anreize für die Reparatur setzen. Die "Right to Repair"-Bewegung wird den Druck erhöhen müssen, um die Einführung von Reparaturgutscheinen und finanziellen Maßnahmen zur Unterstützung von Reparaturinitiativen in den einzelnen Ländern durchzusetzen."

Anmerkungen

(1) https://data.consilium.europa.eu/...

(2) Die EU-Gesetzgeber einigten sich auch auf eine neue EU-Verordnung über Ökodesign für nachhaltige Produkte (ESPR). Diese Rahmenverordnung wird es der EU-Kommission ermöglichen, Mindestanforderungen an die Reparierbarkeit für weitere Produktkategorien festzulegen. Auf Druck der Reparaturbewegung ist es gelungen, energieverbrauchsrelevante Produkte, IKT-Produkte und andere Elektronikprodukte als prioritäre Produktgruppen festzusetzen.

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[pressebox.de] · 23.04.2024 · 13:16 Uhr
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