Grundsteuer-Reform: Bundesfinanzhof prüft erste Klagen
Der Bundesfinanzhof in München widmet sich aktuell den ersten Anhörungen zu Klagen gegen die Grundsteuer-Reform von 2019, welche sowohl bei Immobilienbesitzern als auch innerhalb der breiten Öffentlichkeit auf Skepsis und Widerstand stößt. In Verfahren aus Berlin, Sachsen und Nordrhein-Westfalen überprüfen die Richter die Kritikpunkte an der neuen Methode zur Ertragsbewertung von Eigentumswohnungen.
Diese Bewertung gilt vielen als überhöht, doch abschließende Urteile stehen noch aus. Von den umfassenden Auswirkungen der Grundsteuer sind nahezu alle Bürger betroffen, zumal Vermieter die anfallenden Kosten meist auf die Mieter übertragen. Das zentrale Element der Prüfungen ist das sogenannte 'Bundesmodell', das in elf Bundesländern zur Anwendung kommt.
Dieser Berechnungsmodus kombiniert Bodenrichtwert, Nettokaltmiete, Grundstücksart und -größe mit dem Baujahr des Hauses. Ein besonderer Streitpunkt ist die Anwendung pauschaler Mietwertansätze durch die Finanzämter, die oft über den realen Mieteinnahmen liegen. Heftige Kritik an der Reform äußern sowohl der Eigentümerverband Haus und Grund als auch der Bund der Steuerzahler. Beide Gruppen stellen die Angemessenheit und Fairness der Reform infrage und fordern eine Korrektur der Bewertungsgrundlagen.

