Grundsteuer-Reform auf dem Prüfstand: Bundesfinanzhof verhandelt
Die umstrittene Grundsteuer-Reform, die seit Anfang des Jahres in Kraft ist, steht heute im Mittelpunkt der Verhandlungen am Bundesfinanzhof in München. Das höchste deutsche Finanzgericht nimmt sich der Frage an, ob diese Neuregelung verfassungswidrig ist. Konkret beschäftigen sich die Richter mit drei Klagen aus Berlin, Sachsen und Nordrhein-Westfalen, in denen kritisiert wird, dass die neue pauschale Ertragsbewertung von Eigentumswohnungen zu überhöhten Steuerzahlungen führt. Ein Urteil wird vorerst nicht erwartet.
Zuletzt hatten die Finanzgerichte der ersten Instanzen festgestellt, dass die Reform nicht gegen die Verfassung verstößt. Die Grundsteuer betrifft nahezu jeden Bürger, da die Kosten in vielen Fällen von Vermietern auf Mieter abgewälzt werden können. Bisher haben mehr als 2.000 Immobilieneigentümer bundesweit Klage eingereicht.
Die Zielsetzung der Reform war, das Steueraufkommen neutral zu halten. Doch während einige Eigentümer profitieren, sind viele von steigenden Abgaben betroffen. Besonders kritisch äußern sich der Eigentümerverband Haus und Grund sowie der Bund der Steuerzahler, die die pauschalen Ansätze der Mieteinnahmen bemängeln, die oft über den tatsächlichen Werten liegen.
Der Novelle war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorausgegangen, das 2018 die alte Regelung wegen veralteter Grundstückswerte für verfassungswidrig erklärte. Seit 1964 im Westen und seit 1935 im Osten wurden diese Werte nicht mehr aktualisiert, was die Reformen notwendig machte.
Interessant bleibt auch, dass fünf Bundesländer von der Vereinheitlichung abwichen und eigene Berechnungsmethoden etablierten: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen.

