Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts: Berliner Besoldungsgesetz auf dem Prüfstand
Das Bundesverfassungsgericht hat der Besoldungspraxis des Landes Berlin ein deutliches Urteil erteilt: Die Bezahlung von Beamtinnen und Beamten war zwischen 2008 und 2020 größtenteils nicht verfassungskonform. Dem Land Berlin bleibt bis zum 31. März 2027 Zeit, eine Neuregelung zu schaffen, welche den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht.
Die Besoldung umfasst die Vergütung von Beamtinnen, Beamten, Richterinnen, Richtern sowie Soldatinnen und Soldaten. Das Grundgesetz verlangt durch das Alimentationsprinzip, dass der Staat für einen angemessenen Lebensunterhalt dieser Berufsgruppen und ihrer Familien sorgt. Entsprechend forderte Berlin nach dem Urteil schnelles Handeln. Eine Neuregelung sei bereits in Arbeit und werde von der Senatsverwaltung für Finanzen vorangetrieben. Für die finanziellen Konsequenzen hat das Land Berlin im Doppelhaushalt 2026/2027 eine Rückstellung in Höhe von 280 Millionen Euro vorgesehen.
Laut Karlsruhe sprengte Berlin über Jahre hinweg den vom Bundesverfassungsgericht seit 2015 definierten Rahmen, ab wann Besoldung nicht mehr angemessen ist. Diese wird dabei unter anderem mit Tarifentwicklungen im öffentlichen Dienst und dem Verbraucherpreisindex verglichen und muss mindestens 15 Prozent über der staatlichen Grundsicherung liegen. Leipzig erkannte 2017 die Verfassungswidrigkeit der Besoldung an und verwies die Angelegenheit an Karlsruhe.
Ein wesentlicher Aspekt des Urteils betraf die Besoldungsordnung A, der unter anderem Polizistinnen und Polizisten sowie Feuerwehrleute angehören. Nur wenige Fälle fielen nicht unter einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Das Gericht betonte die Notwendigkeit einer umfassenden Prüfung der Mindestbesoldung und deren wirtschaftlicher Anpassung. Die Ergebnisse des Urteils sind nicht nur für Berlin relevant, sondern stellen auch andere Dienstherrn vor neue Herausforderungen.
Zahlreiche Beamtengewerkschaften äußerten sich erfreut über das Urteil. Die Gewerkschaft der Polizei Berlin fordert rasche Nachzahlungen und die Schaffung einer angemessenen Besoldungsgrundlage für die Zukunft. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Berlin-Brandenburg sieht hohe Nachforderungen auf das Land Berlin zukommen.
Der Ausgang der aktuellen Vorgänge in Karlsruhe bleibt spannend. Weitere Urteile zu ähnlichen Fällen, zum Beispiel aus Bremen und dem Saarland, stehen noch aus, und auch das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht hat kürzlich einen Vergleichsfall ins Rollen gebracht.

