Grünes Licht für LNG-Projekt: Bundesverwaltungsgericht weist Umweltklagen ab

Der umstrittene Anschluss des LNG-Terminals auf Rügen an die nationale Gasversorgung darf fortgesetzt werden. Zu diesem Urteil kam das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, welches die Beschwerden der Deutschen Umwelthilfe und des Naturschutzbundes Deutschland zurückwies. Die Projektverantwortlichen atmen auf, denn es wurde bestätigt, dass der Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung gesetzeskonform ist. Diese Entscheidung stützt sich auf das Ziel, eine akute Gasversorgungskrise zu bewältigen.

Die Klagen der DUH und des Nabu, die darauf abzielten, den Planfeststellungsbeschluss für das Terminal aufzuheben, wurden somit entkräftet. Bereits im Vorfeld waren ähnliche Anträge ohne Erfolg geblieben. Hintergrund der Eile ist die durch den Ukrainekonflikt ausgelöste Energiesicherheitsdebatte, welche die Bundesregierung zur Beschleunigung des LNG-Infrastrukturausbaus anspornte. Insbesondere seit dem Ausfall russischer Gaslieferungen und der Beschädigung der Nord Stream Pipelines steht die Energieversorgung Deutschlands auf dem Prüfstand.

Das Gericht betonte, dass die schnelle Genehmigung des Projekts notwendig sei, um die anhaltende Energiekrise abzumildern – die kritische Versorgungslage besteht fort. Umweltschützer kritisierten bislang, die Gasmangellage sei nicht mehr gegeben und das Terminal fördere unnötige Überkapazitäten zu Lasten von Umwelt und Natur. Die Bundesregierung verteidigte das Vorhaben hingegen stets mit Hinweis auf die strategische Notwendigkeit zur Sicherung der Energieversorgung.

Die rund fünfzig Kilometer lange Pipeline, die das Terminal mit dem Festland verbindet, ist einsatzbereit und wartet auf die Effizienzsteigerung im Sommer. Ein spezialisiertes Schiff hat bereits den Probedurchlauf absolviert. Zwei Regasifizierungsschiffe sollen künftig Flüssigerdgas aufnehmen, umwandeln und in das Netz speisen. Vollständiger Betrieb wird bis zur Sommermitte erwartet.

Die juristische Debatte um das Terminal ist allerdings noch nicht abgeschlossen. So plant die nahegelegene Gemeinde Binz, gegen die Genehmigung des Regelbetriebs vorzugehen und hat einen entsprechenden Eilantrag angekündigt. Auch seitens der DUH könnte es zu weiterführenden juristischen Schritten kommen. (eulerpool-AFX)

Green
[Eulerpool News] · 25.04.2024 · 17:20 Uhr
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