Gründung Höchstes Gericht geeinter Völker und Stämme
Völkerrecht ist der Natur verpflichtet!

(lifepr) Berlin, 09.03.2017 - Moderne Arroganz verführte dazu, dass wir uns durch aktuelle Erfindungen und Technologien hinreißen ließen, zu denken, wir wären eine Hochkultur, die Krone der Schöpfung oder den Göttern gleich. Stellen wir jedoch den ganzen künstlichen Schnickschnack mal beiseite und ziehen uns unsere Hinterlassenschaft an die nachfolgenden Generationen mal auf den Bildschirm, dürften wir uns schämend in dunkle Ecken verkriechen und uns besinnen, was wir unserem Leben hier, auf unserem wundervollen Planeten für einen Sinn gaben und worauf wir die Rechte für unsere zerstörerischen Handlungen begründeten.

Unverantwortlich gegenüber künftiger Generationen verkauften wir für Falschgeld1 unsere Luft, unsere Meere und unseren Boden, sahen zu, wie chinesische Großaktionäre nach Kauf nicht Gemeinde zugehöriger Flächen unsere 300 Jahre alten Buchen und Eichen aus den Wäldern zogen oder wie globale Energiekonzerne radioaktiven Müll in die empfindlichen Systeme der äußeren Erdschichten verbrachten und diese entgegen jeder wissenschaftliche Erkenntnis dann auch noch gefrakt, geplündert und vergiftet wurden.

Widerstandslos übergaben wir die Subsidiarität der Gebietskörperschaft 2005/72 an ein Seehandelsystem des Profites und der Macht. Gelenkt von einer Handvoll geübter breithüftiger Kaufleute, die sich in der Durchsetzung ihrer Ziele nur unserer Gier und Bestechlichkeit bedienen mussten um sich mit Unterstützung der kasharischen Mafia machtvoll zu platzierten. Ohne Sinn und Verstand übergaben wir die höchsten Rechte hier auf deutschem Boden empathielosen Gestalten der hohen See und entließen unsere Sprösslinge durch TTIP, ESM und CETA in den ewigen Überlebenskampf der Piraterie.

Dabei begann es so frei und selbstbestimmt hier zu Lande.

Der natürliche Charakter der Landschaft, der Grund und Boden selbst bilden mit der Bevölkerung, deren Sitten und geistiger Charakter die Basis des Staates.“ finden wir in den Schriften Constantin Franz, Naturlehre des Staates aus 1870. Weiter in diesem wunderbaren Buch: „Welche Wirkungen die natürlichen Eigenschaften des Landes auf die Lebensweise und dadurch auf den Charakter der Bevölkerung ausüben… Sie betrachtet daher das Land nur nach seiner besonderen Eigenschaft als Staatsgebiet, wobei es sich weit weniger um die natürlichen Wirkungen des Landes selbst handelt, als vielmehr um das Zusammenwirken der aus der Landesnatur entspringenden Kräfte mit den von der Staatsgewalt ausgehenden Impulsen, die sich durch die Gesetzgebung und Verwaltung geltend machen. Aber gerade in diese Hinsicht wird nun sehr viel darauf ankommen, ob das Staatsgebiet als ein integrirender Bestandtheil des Staates selbst angesehen wird, oder nur als ein äußeres Objekt. Im ersteren Falle fühlt sich der Staat durch alle Fragen, die den Grund und Boden betreffen, selbst berührt; er weiß, es handelt sich um die Basis seiner eigenen Existenz, und wird dabei verfahren.


Im anderen Falle hingegen hat er dabei gar kein direktes Interesse, und läßt die Dinge laufen wie sie wollen. Die Grundbesitzverhältnisse gelten dann jediglich als Privatangelegenheiten, worin der Staat nur insofern eingreifen darf, als es eben die Fürsorge für die Privatinteressen selbst fordert.


Wie sich also der Staat grundsätzlich von der Natur ablöste, indem das Staatsgebiet nicht mehr seine natürliche Basis sein sollte, so geschah ähnliches in der Ökonomie durch das sogenannte Industriesystem, welches seit Adam Smith zur Herrschaft kam.


Man untersucht darin gar nicht, in wie weit sich der Mensch der Natur anschließen muß, und wie wesentlich seine Wohlfahrt dadurch bedingt ist, sondern man fragt nur, wie der Mensch mit möglichster Freiheit die Naturkräfte beherrschen kann. …


Denn durch jede neue Naturkraft, die wir in den Dienst nehmen, werden wir selbst von den Gesetzen abhängig, nach welchen diese Naturkraft wirkt, und mit jeder neuen Erfindung entstehen auch neue Bedürfnisse.


Immer bleibt der Mensch das Kind der Sorge, und ißt sein Brod im Schweiße seines Angesichtes. …


Das dem menschlichen Willen Unterworfene ist nun lediglich das vertauschbare Produkt, und so wird der Tauschwerth die herrschende Kategorie des Industriesystems. …


Demgemäß wird einerseits die persönliche Arbeitskraft, obwohl sie doch nichts Materielles ist, und nicht aufgespeichert werden kann wie etwa Baumwolle und Eisen, dennoch ganz demselben Gesetze unterworfen, welches für die marktgängige Waaren gilt, und so andererseits auch die Grundbesitzungen, obwohl sie doch ebenfallss nicht aufgespeichert noch in andere Produkte verwandelt werden können, wie etwa Baumwolle oder Eisen, noch auch beliebig zu vermehren sind wie Fabrikprodukte. …

Alles soll eben bloße Waare sein, was heißt denn aber Arbeitsmarkt?


Sclavenmarkt heißt es, und unvermeidlich muß eine neue Sclaverei daraus entstehen, denn nach dem System der Tauschwerthe wird das Capital allmächtig.

Und in all den vielen Büchern, die ich über die Rechte der Menschen gelesen habe, fand ich als Grundlage für das, über den Rechten der Einzelnen stehende Recht, das Recht der Gemeinschaft. Dieses höchste Recht war an die Markung des Bodens, in der die Gemeinschaft lebte, gebunden.

Wenn Wirtschaftsmächte regieren und der Fokus auf Macht und Profit zielt, verhindert es, der Liebe einen Raum zu geben. Und wenn die Liebe, das Miteinander verloren geht und Hochmut und kalte Berechnung die Regie übernimmt, spätestens dann haben die Menschen aufzustehen und sich ihre höchsten hoheitlichen Rechte am Boden zu erwirken. Denn Mensch zu sein, bedarf es dem Recht am Boden der Heimat, denn ohne Gebietskörperschaft, ohne Staat, ist der Bewohner rechtlich ein Staatenloser und Sklave.

Diese Bodenrechte begründen den höchsten Rechtskreis auf Erden, denn er ist gebunden an das Erbrecht der Brandenburger zur Zeit der Kolonialisierung nach 1100, welches die askanischen Fürsten durch zusätzlichem Kauf erkämpfter Gebiete an die neuen niederländischen, rheinländischen und sächsischen Siedler in Erbfolge übergaben.

Geschichtlich unter dem canonischen und römischen Recht steht das höchste Recht, das bürgerliche Provinzialrecht! Was von dem Gebrauche des römischen und canonischen Rechtes erwähnt wurde, gilt um desto mehr von dem bürgerlichen Provinzialrechte; da dieses als einheimisches und specielles Recht vor dem römischen und canonischen Rechte den Vorzug behauptet."

Lesen wir in: Geschichte des deutschen Adels. Zweiter Theil. Das Lehenswesen und Lehensrecht in Deutschland. Dr. C. F. F. v. Stranz aus 1853

In den letzten zwei Jahren haben sich geschichtskundige Bodenrechtsexperten auf den Weg gemacht um berechtigten Bürgern der deutschen Staaten bei der Erwirkung ihrer Bodenrechte und Gebietskörperschaften behilflich zu sein. Widerspruchslos wurden die aktivierten Gebietskörperschaften aus dem Handelsrecht zurückgeholt. Und auf der Grundlage dieser höchsten hoheitlichen Rechte wurden entsprechend der derzeitigen Besatzungsordnung GG in den Ämtern seit 2016 wieder naturstaatliche Gerichte geschaffen.

Gleichzeitig entstand eine Gemeinschaft unter den deutschen Staaten und Völkern, die auf völkerrechtlicher Ebene Anfang 2017 ein geeintes höchstes Gericht schufen.

Dieses, mit Bodenrecht aus den Gebietskörperschaften der jeweiligen Staaten hinterlegte Gericht steht über den Gerichten des Handels der Verwaltungsunternehmen und Nachfolger des Deutschen Bundes, sogenannten Deutschen bis aktuell benannt Bundesrepublik Deutschland3 oder auch BUND, letztlich der Europäische Union.
Dazu erklärte das BVG am 3. November 2015 in dem Beschluss 1 BVG 1766, dass jr. Personen und deren Organe weder gesetzesfähig noch urteilfähig, sondern einzig schuldfähig sind.

Somit ist öffentlich benannt, dass derzeitige Gerichte des Wirtschaftskonzerns Bundesrepublik Deutschland oder BUND, wie auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, sich unter den Auftrag der Besatzungsmächte des ersten und zweiten Weltkrieges stellen, über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland zu wachen.

Ein Unternehmensgericht, das sich auf die Besatzungsordnung der Alliierten (Grundgesetz) als Grundlage für Recht und Ordnung bezieht, kann nur als Handelsgericht4 eingestuft werden.

Über allen derzeitigen Gerichten der Sachen, welche als Organe des Finanzamtes oder der Deutscher Finanzagentur GmbH direkt oder indirekt über die Bundesbank und seit 2014 von dem internationalen Konzern IACA5 verwaltet werden, steht nun das Höchste Gericht der geeinten deutschen Völker und Stämme auf der Grundlage des Rechtes der Schöpfung, der Natur und der Völker. Ein Gericht, welches den Souveränen jeweiliger Naturstaaten oder Landschaften die Basis gibt, damit diese achtsam zu heilen und über einen rechtlichen Rahmen für ein liebevolles und respektvolles Miteinander zu verfügen.

Unter den Runen „in natur“ haben sich die Berechtigten aus den Landschaften ihrer Väter dem Frieden, der Unabhängigkeit, Freiheit und Gerechtigkeit, dem Völkerrecht und der Natur verpflichtet. Getragen von der Intension „Möge von nun an in dem Land der Deutschen die Macht der Liebe die Liebe zur Macht immer übersteigen!“ wurde am 18. Januar 2017 in Berlin das Höchste Gericht geeinter Völker und Stämme geschaffen und die Vertreter der Staaten entsprachen mit der Gründung der Höchsten Gerichtsbarkeit der deutschen Völker ihrem schöpferischem und christlichem Auftrag gegenüber ihren Ahnen und Kindern.

1 Siehe © auf den Euroscheinen.
2 Auf Aufforderung der EU wurden alle Gebietskörperschaften in Unternehmen umgewandelt und stehen seitdem in internationalen Handelsregistern. Entsprechend Körperschaftssteuergesetz § 42 kann eine Gemeinde nur eines sein, Gebietskörperschaft oder Unternehmen. Seit 2017 werden diese geschaffenen Unternehmen nun zunehmend zu 100% versteuert.
3 Umbenennung Deutsches Reich in Bundesrepublik Deutschland und weitere Umbenennungen siehe Bundesgesetzblatt 1950 Nr. 49 § 3.
4Beispiel Bundesverfassungsgericht: Eingetrag im intern. Handelsregister unter Dun & Bradstreet, www.upik.de unter dem Firmennamen Bundesverfassungsgericht mit Sitz in Karlsruhe unter der D-U-N-S® Nummer 332619956.
5 Unternehmen IACA ist im Bauch des Vereins IACA, der Vereinigung unabhängig beratenden Aktuare e.V. nach dem Unternehmensmodell globaler Konzerne, integriert.
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 09.03.2017 · 09:00 Uhr
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