Große Nachfrage nach SALONWARE wegen GoBD-Konformität
Die SALONWARE Pro GmbH verzeichnet derzeit eine große Nachfrage nach ihrer Friseursoftware / Denn zum Jahresende endete die Übergangsfrist für den Wechsel auf ein GoBD-konformes Kassensystem

(pressebox) Burghausen, 28.02.2017 - Die SALONWARE Pro GmbH verzeichnet derzeit einen regelrechten Ansturm auf ihr bewährtes Managementsystem für Friseursalons. Anlass für die große Nachfrage ist, dass zum 31.12.2016 die gesetzliche Übergangsfrist für den Wechsel auf ein GoBD-konformes Kassensystem endete. SALONWARE orientiert sich bereits seit dem 1. Januar 2015 an den "Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" - kurz GoBD.

Bei der SALONWARE Pro GmbH in Burghausen fließen neue gesetzliche Anforderungen grundsätzlich sofort in die laufende Entwicklung mit ein. Das galt auch für die im November 2014 von der Finanzverwaltung veröffentlichten "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)". Daher ist die beliebte Friseursoftware bereits seit 2015 "GoBD-konform". Unabhängige Marktbeobachter haben die Innovationsfähigkeit von SALONWARE immer wieder bestätigt. Zuletzt wurde die Lösung 2016 von der "Initiative Mittelstand" mit dem "BEST-of"-Prädikat als innovative Branchenlösung ausgezeichnet.

Wechseln oder nicht?
Anbieter von Kassen- und Managementsystemen müssen die GoBD-Vorschriften also bereits seit dem 1. Januar 2015 erfüllen. Friseursalons, die sich nach diesem Datum ein neues Kassensystem angeschafft haben, können sich daher beruhigt zurück lehnen.

Wer noch über ein älteres Kassensystem verfügt oder im Zweifel ist, ob das eigene System die Anforderungen erfüllt, sollte sich auf jeden Fall beraten lassen. Allerdings sollten sich Unternehmer bei der Speicherung ihrer steuerrelevanten Daten nicht allein auf ihren Softwarepartner verlassen. Regina Grabmaier, Geschäftsführerin der SALONWARE Pro GmbH, dazu: "Grundsätzlich ist jeder Unternehmer selbst für die Archivierung aller steuerrelevanten Daten verantwortlich und muss diese vor Verlust schützen." Das gelte beispielsweise auch bei einem Programmwechsel oder wenn ein Softwareanbieter durch Geschäftsaufgabe oder Insolvenz vom Markt verschwindet. "Auch die Daten aus dem Altsystem müssen für zehn Jahre archiviert werden!", ergänzt Grabmaier. Friseure und Friseursalons sollten ihre steuerrelevanten Daten daher grundsätzlich monatlich speichern und auf geeigneten Datenträgern archivieren.

Nicht verunsichern lassen
Friseure und Friseursalons sollten sich von der Übergangsfrist nicht verunsichern lassen. Statt Aktionismus ist Gelassenheit angesagt - vor allem, wenn man sich sorgfältig informiert. Manche "neuen Vorschriften" entpuppen sich da schnell als Gerüchte oder Fehlinformationen. Diese Erfahrung macht zumindest Regina Grabmaier immer wieder: "Es gibt in Deutschland weder eine Pflicht für eine elektronische Registrierkasse noch für einen Bondrucker oder eine automatische Kassenlade. Auch eine GoBD-Zertifizierung, die vom Finanzamt anerkannt wird, gibt es generell nicht".

Manche Vorschriften sind auch nur "alter Wein in neuen Schläuchen". Denn etliche GoBD-Vorgaben wurden von den verschiedenen Kassensystemen schon vor 2015 erfüllt: So werden beispielsweise in SALONWARE schon immer Einzelbuchungen gespeichert. Auch nachträgliche Manipulationen der Buchungen sind schon immer ausgeschlossen.

Was ist die GoBD?
In den GoBD hat die Finanzverwaltung die Vorgaben für IT-gestützte Buchführungsprozesse genau beschrieben. Dabei nehmen vor allem die Anforderungen an die elektronische Archivierung breiten Raum ein. Ausführliche Informationen dazu bietet u.a. der IT-Branchenverband Bitkom.
Software
[pressebox.de] · 28.02.2017 · 10:56 Uhr
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