Gold Royalty Corp. implementiert Aktionärsrechtsplan zum Schutz vor unerwünschten Übernahmen
Gold Royalty Corp., ein führendes Lizenzgebührenunternehmen im Goldsektor, hat einen bedeutenden Schritt unternommen, um seine Aktionäre zu schützen: Das Unternehmen führt einen Aktionärsrechtsplan ein. Auf Empfehlung eines eigens gebildeten Sonderausschusses der unabhängigen Direktoren wurde dieser Plan ins Leben gerufen, um sicherzustellen, dass alle Aktionäre im Falle unerwünschter Übernahmeversuche fair behandelt werden.
Im Kern zielt der Plan darauf ab, Kaufinteressenten dazu zu bringen, faire Angebote zu machen und die Aktionäre gleich zu behandeln – insbesondere im Hinblick auf eventuelle Kontrollprämien. Dies soll dem Vorstand und den Aktionären ausreichend Zeit verschaffen, um fundierte Entscheidungen zu treffen. Der Plan wurde ohne aktuellen Anlass – das Unternehmen ist sich keiner drohenden Übernahme bewusst – als vorbeugende Maßnahme beschlossen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Plans ist, dass jedem Aktienanteil ein spezielles Recht zugeordnet wird, das aktiviert wird, wenn eine Person 15 % oder mehr der Aktien erwirbt, ohne die festgelegten Bedingungen einzuhalten. Dadurch erhalten die verbleibenden Aktionäre das Recht, zu einem vergünstigten Preis weitere Aktien zu erwerben. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Einzelpersonen in großem Umfang Aktien aufkaufen, ohne die Zustimmung der Anteilseigner.
Unternehmen, die keine Abmachungen mit Gold Royalty getroffen haben, können an einer höheren Schwelle von 20 % agieren. Die Einführung des Plans, der eine Laufzeit von drei Jahren hat, sofern er durch die Aktionäre ratifiziert wird, beeinflusst nicht den aktuellen Aktienhandel. Falls die Aktionäre den Plan nicht innerhalb eines Jahres genehmigen, wird er hinfällig.

