Gleicher Schutz für alle Ehrenamtlichen gefordert: DRK drängt auf bundesweit einheitliche Regelung
Gerda Hasselfeldt, die Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes, setzt sich vehement für eine einheitliche Absicherung aller ehrenamtlichen Helfer ein. Einmal mehr betont sie die Notwendigkeit einer bundesweiten Regelung, die nicht nur im Katastrophenfall, sondern auch bei Fortbildungen und der sozialen Absicherung greift. 'Wenn es zählt, sind Ehrenamtliche die ersten vor Ort', so Hasselfeldt. Dabei wies sie auf das Missverhältnis hin, dass viele dieser Helfer für ihren Einsatz Urlaub opfern müssen, was nicht länger hinnehmbar sei.
Knapp 90 Prozent der Einsatzkräfte im Bevölkerungsschutz sind ehrenamtlich tätig. Dennoch hinkt die einheitliche Regelung hinterher, wie aus den geäußerten Bedenken Hasselfeldts hervorgeht. Für Einsatzkräfte anderer Organisationen wie der Feuerwehr und dem Technischen Hilfswerk (THW) bestehen bereits klare gesetzliche Vorgaben.
Die rechtliche Absicherung für Ehrenamtliche in diesen Organisationen ist in vielen Fällen durch Landes- oder Bundesgesetze geregelt. Insbesondere das Technische Hilfswerk profitiert von einem Bundesgesetz, das Freistellungen für Einsätze, Übungen und Schulungen abdeckt, die während der Arbeitszeit stattfinden. Damit sollen sowohl für Arbeitgeber als auch für die Mitarbeiter Nachteile vermieden werden.

