Geschönte Vorwürfe: Entlastung für SPD-Verfassungsrichterkandidatin Brosius-Gersdorf
Der Knoten scheint geplatzt: Die SPD-Verfassungsrichterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf steht laut einem neuen Gutachten der Kanzlei Quaas und Partner nicht unter dem Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Nach eingehender Prüfung erklären die Anwälte Michael Quaas und Peter Sieben, die Plagiatsvorwürfe seien haltlos und entbehrten jeglicher Substanz.
Das Gutachten, das von Brosius-Gersdorf und ihrem Mann in Auftrag gegeben wurde, bietet jedoch vorerst nur eine vorläufige Bewertung an. Eine detaillierte rechtliche Analyse könnte zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Interessanterweise kamen die Vorwürfe kurz vor der geplanten, jedoch letztlich verschobenen Richterwahl im Bundestag auf. Der österreichische Plagiatsexperte Stefan Weber hatte Ähnlichkeiten zwischen den akademischen Arbeiten von Brosius-Gersdorf und ihrem Mann Hubertus festgestellt. Beide Arbeiten wurden 1997 an der Universität Hamburg eingereicht, wobei die Themen zwar verwandt, aber dennoch eigenständig erschienen.
Die Stuttgarter Kanzlei stellte klar, dass die quantitativen und qualitativen Ähnlichkeiten der Fußnoten, Textstellen und Überschriften unerheblich sind. Beide Arbeiten bezögen sich auf einen ähnlich begrenzten Pool an Veröffentlichungen, was häufig bei inhaltlich verwandten wissenschaftlichen Fragestellungen der Fall sei. Eine textliche Nähe deute lediglich auf einen möglichen Gedankenaustausch hin und nicht auf Plagiat. Hinzu komme, dass die Habilitationsschrift von Hubertus später als Brosius-Gersdorfs Dissertation erstellt wurde.

