Geschenkt ist geschenkt

(lifepr) Düsseldorf, 27.03.2015 - Ob Mensch oder Tier - wenn sich einer von beiden die Haare rauft, ist meist etwas im Busch. So auch bei dem Papagei, von dem die ARAG Experten berichten. Nachdem er sich immer wieder die Federn ausgerupft hatte, gab ihn seine Besitzerin auf Anraten der Tierärztin in die Obhut eines kleinen Tierparks. Dort erholte sich der zuvor offenbar vernachlässigte Papagei und wurde innerhalb von knapp zwei Jahren wieder kerngesund. Das sah auch seine Ex-Besitzerin. Oder besser "Noch-Besitzerin"? Denn prompt verlangte sie ihr Tier zurück. Doch der Tierpark weigerte sich mit der Begründung, sie habe ihm den Exoten seinerzeit geschenkt. Die angerufenen Richter entschieden für den Zoo, der grundsätzlich gar keine Tiere in Pflege nimmt, so dass die Vermutung nahe lag, dass der Tierpark auch in diesem Fall von einem geschenkten Papagei ausging (A Wiesloch, Az.: 1 C 113/04).
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 27.03.2015 · 11:00 Uhr
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