Gerichtsstreit um Datenzugang: Forscher erzielen Teilerfolg gegen X
Im Rechtsstreit um die Transparenz von Datensätzen der Kurznachrichtenplattform X haben Wissenschaftler zwar eine juristische Schlappe vor dem Berliner Landgericht erlitten, dennoch konnten sie in einer zentralen Frage einen Erfolg verzeichnen. Das Gericht kippte die im Februar erlassene einstweilige Verfügung gegen X aus formalen Gründen. Grund war, dass die Dringlichkeit für eine schnelle Entscheidung vom Gericht nicht anerkannt wurde, da die Kläger laut dem Urteil verspätet gehandelt hatten.
Entscheidend war jedoch die Feststellung des Richters, dass die Klage nicht ausschließlich in Irland eingereicht werden muss, wo die Europazentrale von Elon Musks Konzern ansässig ist. Diese Klarstellung eröffnet Forschungseinrichtungen in Europa die Möglichkeit, in ihrem jeweiligen Heimatland gegen X zu klagen.
Konkret stritten die Parteien darüber, ob X verpflichtet ist, Forschern Daten bereitzustellen, um mögliche Manipulationen der deutschen Bundestagswahl zu analysieren. Die Klage, angestrengt von der NGO Democracy Reporting International (DRI) und unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), basierte auf den Bestimmungen des Digital Services Act (DSA).
Trotz des Rückschlags in der einstweiligen Verfügung bezeichnete eine GFF-Sprecherin das Ergebnis als 'Riesenerfolg'. Sie betonte, dass es fortan möglich sei, Verfahren zum Forschungszugang im Heimatstandort der klagenden Institutionen durchzuführen, was zukunftsweisende Verfahren gemäß dem DSA ermögliche.
Der DSA postuliert, dass große Plattformen wie X wissenschaftlichen Zugang zu Daten wie Likes und Shares gewähren müssen. Die Vertreter von X kommentierten die gerichtliche Entscheidung nicht vor Ort.