Gerichtshof urteilt über Kindsmörder Gäfgen
Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilt heute abschließend über die Folterbeschwerde des Kindsmörders Magnus Gäfgen gegen Deutschland. Gäfgen hatte im September 2002 den Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet. Er verbüßt eine lebenslange Haftstrafe. Die Polizei hatte damals in dem Glauben, der Junge sei noch am Leben, Gäfgen mit Folter gedroht, falls er das Versteck des Kindes nicht preisgibt. Gäfgen war bereits 2008 mit einer Grundrechtsbeschwerde in Straßburg gescheitert.