Gerichtshof der EU setzt Maßstäbe für sichere Herkunftsstaaten
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sorgt mit einem neuen Urteil für klare Leitlinien bei der Festlegung sicherer Herkunftsstaaten in der Europäischen Union. Staatslisten, die eine beschleunigte Bearbeitung von Asylverfahren ermöglichen sollen, dürfen fortan nur erstellt werden, wenn ihre Grundlage transparent ist und eine gerichtliche Überprüfung möglich bleibt. Ausschlaggebend ist dabei, dass die Sicherheit für sämtliche Bevölkerungsteile gewährleistet sein muss.
Im Mittelpunkt der Entscheidung stand das umstrittene "Albanien-Modell" Italiens, das sich auf die Einstufung von Herkunftsländern stützt. Das EuGH-Urteil fordert, dass kein Land als „sicher“ gelten darf, wenn selbst eine bestimmte Personengruppe wie etwa LGBTQ+ gefährdet ist. Eine neue Regelung, die ab 2026 in Kraft treten soll, könnte dies ändern und spezifische Ausnahmen erlauben. Noch müssen jedoch die EU-Kommission sowie das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union über den Vorschlag beraten.
Italiens "Albanien-Modell" steht im Fokus, insbesondere da es von Italiens Regierung auf Eis gelegt wurde. Es sieht vor, Asylanträge von männlichen Erwachsenen in Albanien zu prüfen. Die Kosten für das kurzzeitig betriebene Zentrum waren enorm. Premierministerin Giorgia Meloni äußerte ihren Unmut über das Urteil des EuGH, das ihr zufolge die Handlungsmöglichkeiten der Regierung weiter einschränkt – eine Kritik, die im politischen Italien für Aufsehen sorgt.
Zwei aus Bangladesch stammende Geflüchtete hatten gegen die italienische Einstufung geklagt und gewannen letztlich vor Gericht. Das italienische Modell wurde somit in Frage gestellt – ein Signal, das weitreichende Folgen für andere EU-Staaten haben könnte, wie Migrationsrechtsexpertin Pauline Endres de Oliveira betont. Deutschland beispielsweise überprüft gegenwärtig die Auswirkungen auf seine eigene Praxis. Offen bleibt, wie es mit Italiens Modell weitergeht, das juristisch noch viele Fragen aufwirft, insbesondere im Hinblick auf die Rechte von Asylsuchenden.

