Gericht: Post darf nicht mit «sicherem» Online-Brief werben
Bonn (dpa) - Die Deutsche Post darf nach einem Gerichtsurteil bei ihrem neuen Onlinebrief nicht mehr damit werben, dass er «sicher» und «verbindlich» wie der klassische Brief sei. Die Werbung erwecke den Eindruck, dass auch rechtliche Erklärungen auf diesem elektronischen Wege versendet werden könnten, entschied das Bonner Landgericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Begründung: Verbraucher könnten Fristen versäumen und erhebliche Nachteile erleiden.