Gericht lehnt vorläufigen Stopp von Abschiebe-Razzien in Minnesota ab
Ein Versuch, die umstrittenen Abschiebe-Razzien in Minneapolis gerichtlich zu stoppen, ist vorläufig gescheitert. Eine Richterin des Bundesgerichts in Minnesota lehnte einen Antrag auf einstweilige Verfügung ab, da die Kläger ihre Argumente nicht ausreichend präsentierten. Der laufende Rechtsstreit wird jedoch weitergeführt, da die Entscheidung ausschließlich die einstweilige Verfügung betrifft.
Der Bundesstaat Minnesota sowie die Städte Minneapolis und St. Paul hatten gegen die US-Regierung geklagt. Sie werfen Washington vor, mit den seit Dezember intensivierten Razzien gegen Migranten ihre staatliche Souveränität zu verletzen. Die Schutzklausel der US-Verfassung für die Souveränität einzelner Bundesstaaten sei durch die Maßnahmen gefährdet, argumentieren die Kläger. Minnesota fühlt sich zudem im Vergleich zu anderen Bundesstaaten unverhältnismäßig stark von den Razzien betroffen und sieht darin Diskriminierung durch den Bund.
Das Gericht betonte, dass die Entscheidung über die einstweilige Verfügung nicht als Urteil über die inhaltliche Berechtigung der Klage zu verstehen ist. Auch Fragen zur Rechtmäßigkeit der durchgeführten Maßnahmen bei den Abschiebe-Razzien wurden nicht behandelt. Die Klage wurde im Zusammenhang mit den tödlichen Schüssen auf die US-Bürgerin Renée Good und später auf Alex Pretti durch Beamte der Einwanderungsbehörde ICE in Minneapolis eingereicht.

