Gericht hebt Einschränkung bei umstrittenen Büchern auf
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat entschieden, dass die Stadtbücherei Münster Bücher mit kontrovers diskutierten Inhalten nicht mit speziellen Hinweisen versehen darf. Damit widersprach das OVG einer früheren Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster, das im April diesen Jahres angab, Bücher, in denen die bemannte Mondlandung oder die Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki verleugnet werden, könnten einen solchen Hinweis rechtfertigen.
Der Autor dieser Bücher hatte gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt und erhielt nun vor dem OVG Recht. Laut Gericht greift ein solcher Hinweis in das grundrechtlich geschützte Recht auf Meinungsfreiheit und in die Persönlichkeitsrechte des Autors ein. Die Kennzeichnung würde die enthaltenen Meinungen negativ belasten und potenzielle Leser möglicherweise davon abhalten, sich mit den Inhalten auseinanderzusetzen. Diese Eingriffe seien laut OVG nicht durch das Kulturgesetzbuch NRW legitimiert. Der Stadtbücherei sei es freigestellt, derartige Bücher nicht zu erwerben, allerdings habe der Gesetzgeber keine Erlaubnis zu deren diskreditierender Kennzeichnung gegeben.
Der Schwerpunkt der gesetzlichen Vorgaben, so das Gericht weiter, liege darauf, den Bibliotheksnutzern eine selbstbestimmte und unvoreingenommene Informationssuche zu ermöglichen. So sollen die Bürger die Möglichkeit haben, eigenständig und ohne Beeinflussung ihre Meinungen zu formen. Der Versuch der Stadtbücherei, das Bewusstsein der Leser durch Hinweise zu lenken, widerspreche diesem Grundsatz.

