
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat entschieden, dass die Stadtbücherei Münster Bücher mit kontrovers diskutierten Inhalten nicht mit speziellen Hinweisen versehen darf. Damit widersprach das OVG einer früheren Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster, das im April diesen Jahres angab,
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