Gasförderung vor Borkum: Gericht bestätigt Sofortvollzug
In einem bedeutenden Urteil hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zugunsten eines kontroversen Gasförderprojekts vor der Insel Borkum entschieden. Trotz eines Eilantrags der Stadt Borkum und der Gemeinde Juist, den Planfeststellungsbeschluss zu stoppen, bestätigte das Gericht dessen sofortige Umsetzung. Der Entscheid des niedersächsischen Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) bleibt somit rechtskräftig und ist nicht mehr anfechtbar. Diese Entwicklung hat Signalwirkung, da damit auch weitere anhängige Klagen keine aufschiebende Wirkung haben.
Das niederländische Unternehmen One-Dyas plant, Bohrungen zur Erdgasförderung von einer Plattform im niederländischen Teil der Nordsee in das angrenzende deutsche Hoheitsgebiet auszuweiten. Die Genehmigung hierfür wurde bereits im August 2024 erteilt und der sofortige Beginn der Ausführung gerichtlich untermauert.
In der Begründung des Gerichts wurden keine Anzeichen für eine rechtliche Unzulässigkeit des Projekts festgestellt. Untersuchungen zufolge bestünden keine ernstzunehmenden Risiken für Erdbeben oder Bodenabsenkungen, und negative Auswirkungen auf die Insel Borkum oder das Grundwasservorkommen werden nicht erwartet.
Mit den rechtskräftigen Genehmigungen des Hauptbetriebsplans sowie eines Sonderbetriebsplans steht die erste Bohrung unmittelbar bevor. Dennoch ist für eine vollständige Aufnahme der Förderung auf deutscher Seite ein weiterer Sonderbetriebsplan erforderlich. Das Gasfeld erstreckt sich über niederländisches und deutsches Seegebiet, wobei auf der niederländischen Seite die Förderung bereits in vollem Gange ist. Ein bilateraler Staatsvertrag zur Verteilung der Fördermengen wurde unterzeichnet, wartet aber noch auf seine Ratifizierung.

