Fristverlängerung für Corona-Hilfsabrechnungen sorgt für Erleichterung im Mittelstand

In einer konzertierten Maßnahme haben Bund und Länder beschlossen, den Unternehmen und Steuerberatenden, die an den Corona-Wirtschaftshilfen partizipiert haben, einen längeren Atem zu gewähren. Es wurde vereinbart, dass die finalen Schlussabrechnungen für die erhaltene Unterstützung nun bis Ende September vorgelegt werden dürfen. Diese Entscheidung fiel im Rahmen einer außerplanmäßigen Wirtschaftsministerkonferenz und betrifft zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen sowie die mit der Prüfung betrauten Berufsgruppen wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte.

Die verlängerte Frist stellt eine direkte Reaktion auf die Belastung der prüfenden Instanzen dar, wie aus einer Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums hervorgeht. Sie zielt darauf ab, den Prüfprozess weniger hektisch und damit qualitativ hochwertiger zu gestalten. 'Einerseits erhalten die für die Abrechnung verantwortlichen Berufsgruppen mehr Zeit', erläuterte der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. 'Andererseits entlasten wir damit die Unternehmen, die eine bedeutende Atempause gebrauchen können.'

Die Reaktionen der berufsständischen Organisationen sind positiv. Sie betonen die Notwendigkeit der Vereinfachung im Prüfprozess und begrüßen die Entscheidung, komplizierte standardisierte Katalogabfragen zu vermeiden. Die Beteiligten sehen darin einen Schritt zur Effizienzsteigerung und zur besseren Bewältigung der anstehenden Aufgaben.

Zwischen Juni 2020 und Juni 2022 wurden Unternehmen und Selbstständige, deren Geschäftstätigkeit durch die Pandemie stark beeinträchtigt wurde, mit über 63 Milliarden Euro aus Bundesmitteln unterstützt. Da die meisten Zuwendungen zunächst provisorisch auf der Grundlage von Umsatzprognosen bewilligt wurden, sind nachgelagerte Abrechnungen erforderlich, um überprüfen zu können, ob die beanspruchten Summen auch den tatsächlichen Verlusten entsprechen. Das Ergebnis dieser finalen Abrechnungen kann zu Nachzahlungen oder Rückforderungen führen, abhängig davon, welche Programme in Anspruch genommen wurden.

Durch die Verlängerung der Abgabefrist für die Schlussabrechnungen wird den betroffenen Unternehmen ermöglicht, die notwendige Sorgfalt bei der finalen Klärung der finanziellen Unterstützungsmaßnahmen walten zu lassen. (eulerpool-AFX)

Finanzen / Business
[Eulerpool News] · 15.03.2024 · 01:42 Uhr
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