Flexiblere Steuerberatung durch Lohnsteuerhilfevereine: Neue Regelung im Kabinett beschlossen
Die Bundesregierung hat eine Reform auf den Weg gebracht, die die Steuerberatung sowohl zugänglicher als auch kostengünstiger machen soll. Ein von der Bundesregierung verabschiedeter Plan sieht vor, dass Lohnsteuerhilfevereine künftig mehr Steuerzahler unterstützen dürfen. Dies beinhaltet nun auch Personen, die zusätzliche Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erzielen, wobei die bisherigen Einkommensgrenzen entfallen sollen. Bis jetzt war die Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine nur möglich, wenn die Einnahmen aus Vermietung 18.000 Euro nicht überschritten.
Durch diese Neuerung erwartet das Finanzministerium, dass zusätzliche 35.000 Steuerzahler die Dienstleistungen der Vereine nutzen können, was zu einer jährlichen Kostensenkung bei der Steuerberatung um etwa zehn Millionen Euro führen könnte. Dies bietet eine günstigere Alternative zur klassischen Steuerberatung, was besonders für kleinere Vermieter attraktiv sein dürfte.
Des Weiteren können Energieberater künftig auch steuerrechtliche Fragestellungen behandeln, die mit ihrer spezifischen Beratung im Zusammenhang stehen. Diese Aspekte der Reform müssen nun noch vom Bundestag geprüft werden, bevor sie endgültig in Kraft treten.

