Flexiblere Pflegefinanzierung: Neuer gemeinsamer Jahresbetrag vereinfacht Betreuung
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können künftig die Entlastungsangebote für die Pflege zu Hause einfacher und flexibler nutzen. Durch die Einführung eines gemeinsamen Budgets für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege stehen nun bis zu 3.539 Euro jährlich zur Verfügung.
Dieses Budget erlaubt es Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, beide Pflegeleistungen ohne die bisher komplizierten Übertragungsregelungen in Anspruch zu nehmen. Das Bundesgesundheitsministerium hebt hervor, dass der Zugang zu diesen Leistungen durch die Neuregelung erheblich erleichtert wird.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken von der CDU betont, dass Pflegende mit dem neuen Modell von unnötigem bürokratischen Aufwand entlastet werden. Die neue Regelung, die ihren Ursprung in der Gesundheitsreform der Ampel-Koalition von 2023 hat, tritt am 1. Juli in Kraft.
Dabei wird die Höchstdauer der Verhinderungspflege von bisher sechs auf acht Wochen verlängert. Auch entfällt die bisherige Voraussetzung von sechs Monaten häuslicher Pflege, bevor man diese Leistungen in Anspruch nehmen kann.
Trotz dieser Vorteile macht die Deutsche Stiftung Patientenschutz jedoch auf die nach wie vor vorhandenen Engpässe bei der Bereitstellung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflegeplätzen aufmerksam. Vorstand Eugen Brysch kritisiert, dass der Großteil der Pflegebedürftigen aufgrund des Platzmangels das neue Budget nicht nutzen kann.
Schätzungen zufolge sind rund 4,9 Millionen Menschen in Deutschland, die ab Pflegegrad 2 eingestuft sind, von dieser Änderung betroffen.

